Sanierungsbedürftige Stadtvilla mit großem Grundstück in begehrter Lage von Berlin Steglitz – Foto 1

Sanierungsbedürftige Stadtvilla mit großem Grundstück in begehrter Lage von Berlin Steglitz

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12165 Berlin
Berlin
1.660.500 €
Selling Price
227 m²
Living Area
6
Rooms
TraumImmo-ID: GZTEY57
Partner-ID: 221722668
Partner-Property by: RegionalImmobilien24
Contact:
Anonymous

Information

TypeSingle Family House
Living Area ca.227 m²
Rooms6
KitchenBalcony

Property Area1107 m²
Bedrooms3
Bathrooms2

Selling Price & Extra Costs

Selling Price1.660.500 €
Courtage0

About this dream house

Property Description

Objektnr: 1069914

Die im Jahr 1955 in Massivbauweise errichtete Stadtvilla befindet sich in einer der begehrtesten Wohnlagen von Berlin-Steglitz. Auf einem großzügigen ca. 1.107 m² großen Grundstück in Hanglage erbaut, bietet das Anwesen vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Das Haus ist vollständig unterkellert und überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung über mehrere Etagen.

Im Erdgeschoss empfängt Sie ein weitläufiger, offener Wohn- und Essbereich, der durch seine Großzügigkeit und Helligkeit besticht. Die Küche ist derzeit noch separat angeordnet. Ergänzt wird diese Ebene durch ein kleines Gäste-WC. Das erste Obergeschoss verfügt über zwei große Schlafzimmer, die jeweils einen Zugang zum gemeinsamen Balkon mit Blick in den Garten haben. Ein Tageslichtbadezimmer mit Badewanne sowie ein weiterer Raum, der ideal als Arbeits-, Gäste- oder Kinderzimmer genutzt werden kann, runden diese Etage ab. Das ausgebaute Dachgeschoss erweitert das Raumangebot um ein zusätzliches Schlafzimmer, ein Tageslichtbadezimmer mit Badewanne und Dusche sowie eine kleine Küche, die alternativ auch als Arbeitszimmer genutzt werden kann.

Die Immobilie befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und wird entsprechend zum Bodenrichtwert veräußert. Für Käufer mit Blick für Potenzial bietet sich hier eine seltene Gelegenheit: Neben der umfangreichen Sanierung der Bestandsimmobilie besteht zusätzlich die Möglichkeit, im hinteren Bereich des Grundstücks ein weiteres Haus zu errichten. Eine Bebauung in zweiter Reihe ist grundsätzlich mit einer GRZ von 0,2 und einer GFZ von 0,4 gemäß der BauNVO von 1968 zulässig.


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