| Selling Price | 299.000 € |
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| Courtage | no courtage for buyers |
Bei dem angebotenen Objekt handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus mit markanter historischer Bausubstanz. Das Gebäude wurde ursprünglich um 1911 errichtet und im Laufe der Zeit mehrfach erweitert. Eine grundlegende Sanierung, insbesondere der Fundamente, erfolgte Anfang der 2000er-Jahre. Das Grundstück umfasst ca. 416 m² und ist vollständig bebaut.
Die Immobilie bietet eine außergewöhnlich große Fläche: Insgesamt stehen ca. 1.150 m² Gesamtfläche zur Verfügung, davon rund 1.050 m² Wohn- bzw. wohnähnliche Flächen zuzüglich weiterer Neben- und Funktionsräume. Das Haus erstreckt sich vom Erdgeschoss über mehrere Obergeschosse bis in ein großzügiges Dachgeschoss und ist voll unterkellert. Diese Flächendimensionen eröffnen vielfältige Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten.
Der bauliche Bestand ist geprägt von typischen Altbauelementen wie massiven Treppenanlagen, historischen Fensterformaten und großzügigen Raumhöhen. Der Charakter des Gebäudes ist klar erkennbar und bildet eine solide Grundlage für eine konzeptionelle Neuausrichtung, etwa durch die Schaffung zeitgemäßer Wohneinheiten oder kombinierter Nutzungskonzepte. Aktuell ist das Objekt weitgehend leerstehend und wird nicht mehr aktiv vermietet, was einen unmittelbaren Zugriff auf Planung und Umsetzung ermöglicht.
Der Zustand des Gebäudes macht umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Gleichzeitig bietet genau dieser Umstand erhebliches Wertschöpfungspotenzial für Käufer mit Entwicklungserfahrung, die ein historisches Objekt mit Substanz neu positionieren möchten. Durch die Kombination aus Größe, Baukörper, Denkmalschutz und Lage entsteht eine seltene Gelegenheit, ein prägendes Gebäude langfristig neu zu beleben und am Markt zu etablieren.
Hinweis: Laut öffentlich zugänglichen Planungsunterlagen ist das Grundstück einem wasserwirtschaftlichen Prüfbereich zugeordnet. Konkrete Einschränkungen im Bestand ergeben sich hieraus nicht; etwaige bauliche Maßnahmen sind – wie bei vergleichbaren innerstädtischen Objekten üblich – im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren abzustimmen.