| Selling Price | 52.000 € |
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| Courtage | no courtage for buyers |
Zur Zwangsversteigerung steht ein freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr ca. 1936, in massiver Bauweise. Das Objekt verfügt über Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie ausgebautes Mansardgeschoss; der Dachspitz ist nicht ausgebaut. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen nicht.
Das Gebäude wurde in den frühen 1990er-Jahren umfangreich modernisiert (u. a. Fenster, Fassadenverkleidung mit Dämmung, Dacheindeckung, Innentüren, Umstellung der Heizungsanlage). Der Wärmeerzeuger wurde im Jahr 2022 erneuert. Der bauliche und energetische Standard ist insgesamt als einfach bis mittel einzustufen.
Gebäudedaten (ca.-Angaben):
Brutto-Grundfläche (BGF): rd. 209 m²
Grundrissabmessungen je Ebene: ca. 8,40 m × 8,30 m
Keller, Erdgeschoss und Mansardgeschoss jeweils ca. 69,7 m²
Bauweise & Konstruktion:
Massive Bauweise, Streifenfundamente
Außenwände: Ziegelmauerwerk, mehrschalig
Dach: Mansarddach mit Ziegeldeckung, Holzdachstuhl
Decken: Holzbalkendecken
Fassade: Kunststoffverkleidung mit ca. 4 cm Dämmung, Sockel mit Natursteinverblendung
Ausstattung (Auszug):
Bodenbeläge: einfacher bis mittlerer Standard (Textil-/Kunststoffbeläge, Fliesen überwiegend vor 1990)
Fenster: Kunststofffenster Anfang der 1990er-Jahre, manuelle Rollläden
Türen: Mischung aus DDR-Bestand und erneuerten Holztüren (EG/Mansarde)
Elektrik: überwiegend DDR-Standard, Hausanschluss inkl. Stromzähler nach 1990
Zwangsversteigerung
Das Objekt wird am 16.01.2026 im Amtsgericht Leipzig im Wege der Zwangsversteigerung angeboten.
Der mögliche Zuschlagspreis liegt bei ca. 52.000 €.
Bitte beachten Sie: Ein Erwerb erfolgt ausschließlich über das gerichtliche Zwangsversteigerungsverfahren. Ein freihändiger Verkauf ist nicht möglich.
Wichtiger Hinweis zu Anfragen
Es werden ausschließlich vollständige Anfragen bearbeitet.
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Unvollständige Anfragen können nicht berücksichtigt werden.
Rechtlicher Hinweis:
Die vorstehenden Objektangaben beruhen ausschließlich auf dem vom Gericht eingeholten Verkehrswertgutachten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich sind allein die Inhalte des gerichtlichen Gutachtens sowie die Festlegungen im Zwangsversteigerungstermin.