| Selling Price | 246.000 € |
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| Courtage | 3,57% |
Das großzügige Grundstück mit rund 2.001 m² Fläche ist mit einem Winkelbungalow aus dem Baujahr 1976 bebaut. Der vorhandene Gebäudebestand entspricht nicht mehr dem heutigen Standard und wurde seit den Modernisierungen der frühen 2000er-Jahre nicht weiter instand gehalten. Das Haus wird daher als Abrissobjekt angeboten.
Dem Käufer bietet sich die Option, das Grundstück neu zu planen und zeitgemäß zu bebauen. Eine umfassende Neugestaltung des Grundstücks, sowohl architektonisch als auch landschaftlich, eröffnet vielfältige Nutzungsperspektiven.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Bauamt im Landkreis Lüneburg wurde bereits signalisiert, dass eine zusätzliche Bebauung mit einem Einfamilienhaus grundsätzlich Aussicht auf Genehmigungsfähigkeit hat. Der hintere Grundstücksteil ist nicht bebaubar und wird dauerhaft Grün- bzw. Gartenfläche bleiben.
Eine Teilung ist ausschließlich nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) möglich, was eine ideale Aufteilung in zwei autarke Wohneinheiten ermöglicht. Eine Realteilung ist nicht zulässig, da der Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 1.200 m² je Wohngebäude vorsieht.
Das weitläufige Grundstück wurde in den letzten Jahren überwiegend der Natur überlassen und bietet großzügige Gestaltungsmöglichkeiten für eine Neuplanung. Eine schöne Besonderheit ist die Zuwegung aus Granitsteinen, die dem Grundstück einen individuellen Charakter verleiht.
Wesentliche planungsrelevante Festsetzungen gemäß Bebauungsplan Nr. 4:
Mischgebiet Dorf (MI/MD)
Wohnbebauung in offener Bauweise zulässig
Zulässig sind zwei Vollgeschosse
Flachdächer sind ausgeschlossen
Traufhöhe max. 3,50 m
Sichtbare Sockelhöhe max. 0,30 m
Mindestgrundstücksgröße 1.200 m² je Wohngebäude
Bautiefe bis 40 m Abstand zur Straßengrenze
Aussagen zur Bebaubarkeit dienen ausschließlich der orientierenden Einschätzung und ersetzen nicht eine verbindliche Auskunft durch die zuständige Genehmigungsbehörde.
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