Selling Price | 899.000 € |
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Courtage | no courtage for buyers |
Das Grundstück mit der Flurnummer 438/24 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 43 "Mittenheim" der Gemeinde Oberschleißheim. Es ist als "Reines Wohngebiet" gemäß § 9 BauGB festgesetzt. Die Bebauung unterliegt folgenden Vorgaben:
Maß der baulichen Nutzung:
+ Maximal 2 Vollgeschosse, wobei das 2. Vollgeschoss als Dachgeschoss ausgebildet werden muss.
+ Wandhöhe: Maximal 3,60 m von der straßenseitigen Grundstücksgrenze bis zum Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut.
+ Dachneigung: 45° bis 50°, bei Grenzbebauung gleiche Dachneigung bei gleicher Firstrichtung.
+ Dachüberstände: Maximal 50 cm an der Traufseite und 25 cm am Ortgang.
Gestaltung der Gebäude:
+ Fassaden: Verputzte, helle Mauerflächen oder hell lasierte holzverschalte Flächen. Auffallende, unruhige Putzstrukturen sind unzulässig.
+ Dachform: Satteldächer mit gegenüberliegend gleichgeneigten Dachflächen.
+ Dacheindeckung: Naturrote Ziegel oder gestalterisch vergleichbares Material.
+ Wintergarte oder Vorbauten möglich
Nebenanlagen:
+ Pro Grundstück ist ein Garten- und Gerätehäuschen mit maximaler Traufhöhe von 2,20 m und Firsthöhe von 3,40 m zulässig.
+ Pergolen und Carports sind als Holzkonstruktionen auszuführen und mit Rank- oder Kletterpflanzen zu begrünen.
Verkehrsflächen:
+ Für jede Wohneinheit sind 2 Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
+ Garagen und Carports müssen in Material, Höhe und Dachform einheitlich gestaltet sein.
Grünordnung:
+ Pro 150 m² unbebauter Fläche ist ein Baum der Wuchsklasse 1 oder zwei Bäume der Wuchsklasse 2 zu pflanzen.
+ Mindestens 15 % der unüberbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern zu bepflanzen.
+ Zäune sind mit Hecken oder Sträuchern zu hinterpflanzen.
Zusätzlich sind Vorgaben zum Immissionsschutz, zur Energieversorgung und zur Versickerung von Niederschlagswasser zu beachten. Die genaue Gestaltung der Freiflächen ist in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen und mit der Gemeinde abzustimmen.