Grundstück für Doppelhaushälfte mit viel Platz zum Leben

Mittenheim 9
85764 Oberschleißheim
Bayern
899.000 €
Selling Price
TraumImmo-ID: G5XR7Y8
Partner-ID: 067672871
Partner-Property by: RegionalImmobilien24
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      • Property Area: 644.0

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      Selling Price899.000 €
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      Property Description

      Das Grundstück mit der Flurnummer 438/24 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 43 "Mittenheim" der Gemeinde Oberschleißheim. Es ist als "Reines Wohngebiet" gemäß § 9 BauGB festgesetzt. ​ Die Bebauung unterliegt folgenden Vorgaben:

      Maß der baulichen Nutzung:
      + Maximal 2 Vollgeschosse, wobei das 2. ​ Vollgeschoss als Dachgeschoss ausgebildet werden muss. ​
      + Wandhöhe: Maximal 3,60 m von der straßenseitigen Grundstücksgrenze bis zum Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut. ​
      + Dachneigung: 45° bis 50°, bei Grenzbebauung gleiche Dachneigung bei gleicher Firstrichtung. ​
      + Dachüberstände: Maximal 50 cm an der Traufseite und 25 cm am Ortgang. ​

      Gestaltung der Gebäude:
      + Fassaden: Verputzte, helle Mauerflächen oder hell lasierte holzverschalte Flächen. ​ Auffallende, unruhige Putzstrukturen sind unzulässig. ​
      + Dachform: Satteldächer mit gegenüberliegend gleichgeneigten Dachflächen. ​
      + Dacheindeckung: Naturrote Ziegel oder gestalterisch vergleichbares Material. ​
      + Wintergarte oder Vorbauten möglich

      Nebenanlagen:
      + Pro Grundstück ist ein Garten- und Gerätehäuschen mit maximaler Traufhöhe von 2,20 m und Firsthöhe von 3,40 m zulässig. ​
      + Pergolen und Carports sind als Holzkonstruktionen auszuführen und mit Rank- oder Kletterpflanzen zu begrünen. ​

      Verkehrsflächen:
      + Für jede Wohneinheit sind 2 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. ​
      + Garagen und Carports müssen in Material, Höhe und Dachform einheitlich gestaltet sein. ​

      Grünordnung:
      + Pro 150 m² unbebauter Fläche ist ein Baum der Wuchsklasse 1 oder zwei Bäume der Wuchsklasse 2 zu pflanzen. ​
      + Mindestens 15 % der unüberbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern zu bepflanzen. ​
      + Zäune sind mit Hecken oder Sträuchern zu hinterpflanzen. ​

      Zusätzlich sind Vorgaben zum Immissionsschutz, zur Energieversorgung und zur Versickerung von Niederschlagswasser zu beachten. ​ Die genaue Gestaltung der Freiflächen ist in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen und mit der Gemeinde abzustimmen. ​


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