| Selling Price | 194.820 € |
|---|---|
| Courtage | no courtage for buyers |
Landwirtschaftliche Grundstücke zum Verkauf gegen Höchstgebot
Der Markt Hohenwart gibt hiermit bekannt, dass die landwirtschaftlichen Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1355 und 1356 Gemarkung Freinhausen gemeinsam zum Verkauf gegen Höchstgebot ausgeschrieben werden. Die Grundstücke verfügen über eine Fläche von 5.059 m² (Fl.-Nr. 1355) und 14.041 m² (Fl.-Nr. 1356) und werden nur zusammen veräußert. Die genaue Lage der Grundstücke kann in der Gemeindeverwaltung erfragt werden. Im Anhang befindet sich ein Lageplan. Die Grundstücke sind momentan verpachtet.
Am 27.10.2025 werden im nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung die Gebote geöffnet und die Grundstücke vergeben. Die Angebote müssen bis spätestens Montag,den 27.10.2025 um 12:00 Uhr im Rathaus abgegeben werden. Das Angebot richten Sie bitte im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zur landwirtschaftlichen Grundstücksvergabe und der Angabe der Flurnummer und der Gemarkung“ an den Markt Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart.
Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip des Höchstgebots. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag, sofern das Gebot den Mindestpreis von 194.820 Euro erreicht und für beide Grundstücke abgegeben wird. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt wie gesehen und ohne jegliche Gewährleistung. Sämtliche anfallende Nebenkosten hat der Käufer zu tragen (Grunderwerbssteuer, Notarkosten, …).
Sollte der Höchstbietende den Kaufvertrag nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Vergabe unterzeichnet haben, behält sich die Gemeinde das Recht vor, das Grundstück an den zweithöchsten Bieter zu vergeben.
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder abzuändern.
Für weitere Informationen und zur Abgabe von Geboten wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Gemeindeverwaltung des Marktes Hohenwart
Marktplatz 2
86558 Hohenwart
Telefon: 08443 / 690
E-Mail: post@markt-hohenwart.de