| Courtage | 3,57 Nettokaltmieten incl, MwSt. |
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Das bisher unbebaute Grundstück, ist laut Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan besteht nicht.
Die genehmigungsfähige Bebauung muss mit dem Bauamt abgestimmt werden, der Eigentümer wird Sie dabei bestens unterstützen.
Details auf Anfrage.