Selling Price | 420.000 € |
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Courtage | 2,97% |
Zum Verkauf steht ein großzügiges, attraktiv geschnittenes Baugrundstück mit Altbestand in ruhiger Wohnlage von Rerik. Mit einer Grundstückstiefe von über 48 Metern und einer Straßenfront von rund 20 Metern bietet es ideale Voraussetzungen für die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie zusätzliches Entwicklungspotenzial auf dem hinteren Grundstücksanteil.
Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte aus den 1930er-Jahren bebaut, deren Zustand nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Zwar wurden Heizung, Fenster und Badezimmer in den 1990er-Jahren modernisiert, dennoch besteht deutlicher Sanierungsbedarf – insbesondere im energetischen Bereich.
Ein besonderes Highlight: Vom Dachgeschoss eröffnet sich ein weiter Blick auf das Salzhaff – eine seltene Qualität in dieser Lage.
Zum Bestand gehören zudem ein Schuppen- und Garagenanbau sowie ein Doppel-Carport. Der Glasfaseranschluss liegt bereits an und macht das Grundstück auch infrastrukturell zukunftsfähig.
Potenzial in zweiter Reihe: Nach aktuellem Planungsstand und auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 19 der Stadt Ostseebad Rerik könnte auf dem hinteren Teil des Grundstücks eine zusätzliche Bebauung mit einem Einfamilienhaus in zweiter Reihe möglich sein. Dies bedarf noch einer konkreten baurechtlichen Prüfung im Einzelfall. Denkbar wäre dabei eine Teilung in ca. 555 m² für die Neubebauung hinten und ca. 418 m² mit dem Bestandsgebäude vorne. Ein Einzelverkauf beider Parzellen ist bei Interesse ebenfalls möglich.
Das städtebauliche Konzept sieht – auf Grundlage geordneter Nachverdichtung – Erweiterungsoptionen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen vor. Die Orientierung erfolgt an bestehenden Baugrenzen von 17,00 m (Hauptbaukörper) mit möglichen Erweiterungen bis maximal 19,00 m Tiefe, sofern die Grundstücksgrenzen dies zulassen.
Die Neubebauung soll sich in Maßstab und Gestaltung am ortsbildprägenden Charakter der Siedlung der 1930er-Jahre orientieren. Eine Nutzung als Zweit- oder Ferienwohnung ist gemäß Planungszielen nur eingeschränkt zulässig, mit klarem Vorrang für eine dauerhafte Wohnnutzung.
Die konkrete Bebauung ist im Einzelfall mit dem Bauamt des Amtes Neubukow-Salzhaff abzustimmen.