Selling Price | 86.100 € |
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Courtage | 7,14% (7,14 % inkl. MwSt. vom notariell vereinbarten Kaufpreis) |
Zum Verkauf steht ein unbebautes, voll erschlossenes und bauträgerfreies Baugrundstück mit einer Gesamtgröße von ca. 574 m² im westlichen Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund. Das Grundstück liegt ruhig an einer leichten Kurve einer verkehrsberuhigten Spielstraße mit eigener Zufahrt. Die Ausrichtung des Grundstücks ist besonders attraktiv – die Längsseite einer möglichen Bebauung zeigt nach Süden und ermöglicht damit eine optimale Belichtung. Von der Grundstücksgrenze bietet sich ein freier Blick ins Grüne; lediglich eine Häuserzeile trennt das Grundstück von den angrenzenden Freiflächen. Die Umgebung ist geprägt von aufgelockerter Wohnbebauung und viel Grün.
Das Grundstück ist bis zu einem Meter an die Grundstücksgrenze erschlossen. Die Erschließung umfasst die anliegenden Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Abwasser und Telekommunikation (Glasfaser). Die Wärmeversorgung ist über einen Fernwärmeanschluss vorbereitet und gemäß B-Plan vorgeschrieben. Die vorhandenen Hausanschlussleitungen sind für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus dimensioniert. Die Hochbaureife ist gegeben.
Es gilt der Bebauungsplan Nr. 39 einschließlich der 1. und 2. Änderung; die Zuweisung zur Baufläche WA-4 ermöglicht eine bis zu zweigeschossige Bauweise d. h. ein Bungalow ist möglich (mit Dachneigungen zwischen 20° und 45°). Verschiedene Dachformen sind zulässig – ausgenommen sind Flachdächer. Die Firstrichtung soll in der Regel längs zur Straße, bzw. parallel zur Grundstückslängsseite verlaufen. Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3 (GRZ I), maximal 0,4 (GRZ II).
Für die Gestaltung und Begrünung der Außenflächen gelten die Festsetzungen des Grünordnungsplans, welcher Bestandteil des Bebauungsplans ist. Eine Bebauung ist im Rahmen der planungsrechtlichen Vorgaben zulässig. Die konkrete Ausführung ist mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.
Ein Baugrundgutachten mit Gründungsvorschlag liegt nicht vor. Dies ist gesondert vom Käufer zu beauftragen. Die Unterlagen aus dem Grenztermin vom 23.10.2024 inkl. Protokoll, Beteiligtenliste, Abmarkungsmitteilung und Pläne liegen vor
Hinweis zum Energieausweis:
Für unbebaute Grundstücke ist gemäß § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG) kein Energieausweis erforderlich.