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Zum Verkauf steht eine Werkstatt (Hallengebäude), Baujahr unbekannt, ein Haus mit Scheune und Wirtschaftsgebäude, Baujahr unbekannt. Ein weiteres Haus, Baujahr unbekannt, das nur zeitweise bewohnt ist.
Die Grundstücke liegen in einem Bereich, in dem es keinen qualifizierten Bebauungsplan gibt. Eine Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB, d.h. ein Vorhaben muss sich in die Umgebung einfügen.
Der Standort bietet sich sowohl für Wohnzwecke als auch für gewerbliche Projekte an.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die möglichen Verwendungszwecke dieses Grundstücks zu informieren.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann teilen Sie uns Ihr Kaufgebot mit.