Bauplatz II für Ein- oder Mehrfamilienhaus Am Obsthof 61 – Foto 1

Bauplatz II für Ein- oder Mehrfamilienhaus Am Obsthof 61

Published on 10/08/2026 · Last checked on 11/08/2026

Commission-free
Am Obsthof 61
58730 Fröndenberg (Ruhr)
Nordrhein-Westfalen
162.150 €
Selling Price
TraumImmo-ID: YBTSJF5
Partner-ID: 619211186
Partner-Property by: RegionalImmobilien24
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Information

Property Area705 m²

Selling Price & Extra Costs

Selling Price162.150 €
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Property Description

Zum Verkauf steht ein großzügiges, optimal für ein Mehrfamilienwohnhaus geschnittenes Grundstück in ruhiger Wohnlage am Ortrand von Fröndenberg-Ostbüren. Gemarkung Ostbüren Flur 3 Nr. 213. Die naturnahe Lage bietet hervorragende Voraussetzungen für Familien oder Mehrgenerationenprojekte. Durch die in 3 km Entfernung gelegene Bundesstraße 1 ergibt sich eine gute Verkehrsanbindung in die Nachbarstädte und zur Autobahn A 1, A 2 und A 44.
Es besteht eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die Lage am nördlichen Rand des Baugebietes bietet eine zauberhafte Aussicht auf die Börde und das anschließende Münsterland.
Das 705 m² große Baugrundstück eignet sich ebenfalls für die Bebauung mit einem Einfamilienwohnhaus. Es darf in Einzel- oder Doppelhausbauweise in 2-geschossiger Bauweise bebaut werden. Sofern eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus beabsichtigt ist, können maximal bis zu 6 Wohneinheiten errichtet werden.

Das Grundstück ist innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Erwerbs bezugsfertig zu errichten. Zur Sicherung dieser Voraussetzung wird ein Rückauflassungsrecht (ein befristetes, einseitiges Recht zur Rückabwicklung des Kaufvertrages für die Stadt Fröndenberg/Ruhr vereinbart. Das Rückabwicklungsrecht kann in Anspruch genommen werden, wenn die erwerbenden Person das Haus nicht innerhalb von 36 Monaten nach Beurkunden bezugsfertig errichtet, oder das Grundstück in unbebautem Zustand oder nicht bezugsfertigen Zustand ohne Genehmigung der Stadt weiterveräußert.

Eine Weiterveräußerung ist nur mit Genehmigung der Stadt Fröndenberg/Ruhr zulässig.
Die Vergabe und anschließender Verkauf erfolgt nur an natürliche (Privat-) Personen.
Die Entscheidung über den Verkauf des Grundstückes trifft anschließend der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr.


Die Vergabe des Grundstücks erfolgt im Gebotsverfahren. Den Zuschlag erhält das Höchstgebot. Bei Gebotsgleichheit entscheidet das Los.
Das Mindestgebot für das erschlossene Grundstück beträgt 162.150,00 EUR.
Die Nebenkosten des Erwerbs trägt die Käuferseite.

Eine Bewerbung kann per E-Mail bis zum 08.09.2026, 23:59 Uhr erfolgen. Die Email-Adresse entnehmen Sie bitte am Vordruck für Ihr Angebot (Downloadbereich)


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