Beim Kauf einer Immobilie in Sachsen-Anhalt fällt Grunderwerbsteuer an – und zwar 5,0 Prozent des Kaufpreises. Weil die Immobilienpreise in Magdeburg, Halle und dem übrigen Land vergleichsweise günstig sind, bleibt der absolute Steuerbetrag dabei überschaubar: Für eine Eigentumswohnung in Magdeburg zu 180.000 Euro sind es 9.000 Euro. Wir erklären Ihnen, wie sich die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt berechnet, wann sie fällig wird und mit welchen legalen Wegen Sie die Steuerlast senken.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Auslöser ist der notariell beurkundete Kaufvertrag: Sobald er unterschrieben ist, entsteht die Steuer. Sie zählt zu den sogenannten Kaufnebenkosten und ist neben den Notar- und Grundbuchkosten der größte Einzelposten, der beim Immobilienerwerb zusätzlich zum reinen Kaufpreis auf Sie zukommt.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer. Zwar regelt der Bund im Grunderwerbsteuergesetz die Grundlagen und nennt in § 11 GrEStG einen Basissatz von 3,5 Prozent. Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz jedoch selbst festlegen. Genau davon hat Sachsen-Anhalt Gebrauch gemacht.
Wichtig zu wissen: Ohne bezahlte Grunderwerbsteuer geht es nicht ins Grundbuch. Das Finanzamt stellt erst nach vollständiger Zahlung die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – und ohne dieses Dokument trägt das Grundbuchamt Sie nicht als neuen Eigentümer ein.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt?
In Sachsen-Anhalt beträgt der Steuersatz 5,0 Prozent des Kaufpreises. Das Land hat den Satz in zwei Schritten angehoben: Zunächst stieg er zum 1. März 2010 mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2010/2011 vom bundesweiten Basissatz von 3,5 auf 4,5 Prozent – Sachsen-Anhalt war damit das erste ostdeutsche Bundesland, das den Satz erhöhte. 2012 folgte der zweite Schritt auf 5,0 Prozent. Seither ist der Satz unverändert; auch 2026 bleibt es bei 5,0 Prozent.
Der Satz gilt landesweit und unabhängig vom Objekt. Ob Sie eine Eigentumswohnung in Magdeburg, ein Einfamilienhaus in Halle (Saale), ein Reihenhaus in Dessau-Roßlau oder ein Grundstück in der Altmark erwerben – die Grunderwerbsteuer beträgt immer 5,0 Prozent des beurkundeten Kaufpreises. Maßgeblich ist stets die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.
Im Vergleich mit den Nachbarländern steht Sachsen-Anhalt ordentlich da:
- Bayern: 3,5 Prozent (niedrigster Satz bundesweit)
- Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen: 5,0 Prozent
- Sachsen: 5,5 Prozent
- Brandenburg: 6,5 Prozent (höchster Satz bundesweit, gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein)
Sachsen-Anhalt liegt damit im günstigeren Mittelfeld. Wer über die Landesgrenze nach Brandenburg blickt, zahlt dort für ein vergleichbares Objekt spürbar mehr – bei 300.000 Euro Kaufpreis sind es 15.000 Euro in Sachsen-Anhalt gegenüber 19.500 Euro in Brandenburg.
So berechnen Sie die Grunderwerbsteuer
Die Berechnung ist einfach. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung – im Normalfall also der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen (§ 9 GrEStG). Auf diesen Betrag wenden Sie den Steuersatz von 5,0 Prozent an:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × 5,0 %
Rechenbeispiel Eigentumswohnung in Magdeburg:
- Kaufpreis: 180.000 Euro
- Steuersatz Sachsen-Anhalt: 5,0 %
- Grunderwerbsteuer: 9.000 Euro
Rechenbeispiel Einfamilienhaus in Halle (Saale):
- Kaufpreis: 320.000 Euro
- Steuersatz Sachsen-Anhalt: 5,0 %
- Grunderwerbsteuer: 16.000 Euro
Hier zeigt sich der eigentliche Vorteil für Käufer in Sachsen-Anhalt: Der Prozentsatz ist derselbe wie in Baden-Württemberg oder Niedersachsen, doch die Kaufpreise sind niedriger. Wohnungen kosten in Magdeburg und Halle 2026 im Schnitt rund 2.250 bis 2.300 Euro pro Quadratmeter, Häuser etwa 2.550 bis 2.700 Euro. Ein vergleichbares Objekt in München würde ein Vielfaches kosten – die 5,0 Prozent schlagen dort in absoluten Zahlen weit härter zu.
Diese Beträge kommen zu den übrigen Kaufnebenkosten hinzu. Für Notar und Grundbucheintrag sollten Sie noch einmal rund 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises einplanen. Ohne Maklerprovision landen Sie in Sachsen-Anhalt damit bei etwa 6,5 bis 7,0 Prozent Nebenkosten – Geld, das Ihre Bank in der Regel nicht mitfinanziert und das Sie als Eigenkapital bereithalten müssen.
Ablauf: Von der Beurkundung bis zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
Um den Ablauf müssen Sie sich nur teilweise selbst kümmern – vieles läuft automatisch. So sieht der Weg der Grunderwerbsteuer aus:
- Beurkundung: Sie und der Verkäufer schließen den Kaufvertrag beim Notar. Damit entsteht die Steuerpflicht.
- Anzeige: Der Notar meldet den Vorgang an das zuständige Finanzamt. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Auch die Vertragsparteien selbst sind anzeigepflichtig, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Vorgangs.
- Steuerbescheid: Das Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer fest und schickt Ihnen den Grunderwerbsteuerbescheid.
- Zahlung: Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 15 GrEStG).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und übermittelt sie an den Notar.
- Grundbucheintrag: Erst jetzt kann das Grundbuchamt Sie als neuen Eigentümer eintragen.
Die passenden Steuerformulare stellt das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt bereit. In der Praxis übernimmt der Notar den Großteil der Formalitäten – Sie müssen vor allem die Zahlungsfrist im Blick behalten.
Vorteile und Nachteile des Steuersatzes in Sachsen-Anhalt
Für Käuferinnen und Käufer in Sachsen-Anhalt hat der Satz von 5,0 Prozent mehrere Seiten:
- Vorteil – moderater Satz: Mit 5,0 Prozent liegt Sachsen-Anhalt deutlich unter den Höchstsätzen von 6,5 Prozent. Gegenüber dem benachbarten Brandenburg sparen Sie bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro rund 4.500 Euro.
- Vorteil – niedrige Kaufpreise: Weil Immobilien in Magdeburg und Halle günstiger sind als in vielen anderen Regionen, bleibt die Steuer in Euro gerechnet niedrig.
- Vorteil – Planungssicherheit: Der Satz ist seit 2012 stabil. Für 2026 ist keine Erhöhung angekündigt, sodass Sie verlässlich kalkulieren können.
- Nachteil – hohe Eigenkapitalbindung: Auch 5,0 Prozent plus Notar- und Grundbuchkosten müssen Sie zusätzlich aus Eigenkapital aufbringen. Bei knapper Finanzierung kann das die entscheidende Hürde sein.
- Nachteil – kein Freibetrag: Anders als bei manchen anderen Steuern gibt es keinen allgemeinen Freibetrag für Selbstnutzer. Die Steuer fällt ab dem ersten Euro über der Freigrenze an.
Wie lässt sich die Grunderwerbsteuer legal senken?
Ganz vermeiden lässt sich die Grunderwerbsteuer beim klassischen Immobilienkauf nicht. Es gibt aber legale Ansätze, die Bemessungsgrundlage zu verringern oder ganz von der Steuer befreit zu sein.
Bewegliches Inventar gesondert ausweisen: Mitverkaufte, nicht fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände wie eine Einbauküche, eine Sauna, Markisen oder eine hochwertige Gartenausstattung gehören nicht zwingend zur Bemessungsgrundlage. Wird ein realistischer Inventarwert im Kaufvertrag separat ausgewiesen, mindert er den steuerpflichtigen Kaufpreis. Bei 12.000 Euro Inventar sinkt die Grunderwerbsteuer um 600 Euro. Wichtig: Die Werte müssen angemessen und nachvollziehbar sein, sonst hakt das Finanzamt nach.
Steuerbefreiungen nutzen: Das Grunderwerbsteuergesetz kennt in § 3 GrEStG mehrere Ausnahmen. Steuerfrei sind unter anderem:
- Erwerbe, deren maßgebender Wert 2.500 Euro nicht übersteigt (Freigrenze)
- der Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers
- der Erwerb durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind – etwa die Übertragung von Eltern auf Kinder
- Erwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen (hier greift stattdessen die Erbschaft- oder Schenkungsteuer)
Ein Tipp am Rande: Die Instandhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung mindert die Grunderwerbsteuer nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht mehr. Rechnen Sie diesen Posten also nicht als Sparmodell ein.
FAQ zur Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich in Sachsen-Anhalt?
Der Steuersatz beträgt 5,0 Prozent des Kaufpreises. Bei 180.000 Euro Kaufpreis sind das 9.000 Euro, bei 320.000 Euro Kaufpreis 16.000 Euro. Der Satz gilt einheitlich im gesamten Bundesland.
Warum ist die Grunderwerbsteuer in Magdeburg und Halle vergleichsweise niedrig?
Der Prozentsatz ist mit 5,0 Prozent identisch mit dem in mehreren anderen Ländern. Niedrig ist in Magdeburg und Halle vor allem der absolute Betrag, weil die Kaufpreise dort deutlich unter dem Niveau teurer Großstädte liegen.
Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?
Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Grunderwerbsteuerbescheids fällig. Den Bescheid erhalten Sie einige Wochen nach dem Notartermin vom zuständigen Finanzamt in Sachsen-Anhalt.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?
Rechtlich schulden Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam. In der Praxis wird im Kaufvertrag fast immer der Käufer verpflichtet, die Grunderwerbsteuer allein zu tragen.
Gibt es 2026 eine Änderung des Steuersatzes?
Nein. Sachsen-Anhalt hält seit 2012 an 5,0 Prozent fest, und für 2026 ist keine Anpassung vorgesehen. Sie können den aktuellen Satz für Ihre Kalkulation zugrunde legen.
Fazit: Mit 5 Prozent verlässlich kalkulieren
Die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt ist mit 5,0 Prozent seit 2012 stabil und im Bundesvergleich moderat. Der eigentliche Pluspunkt für Käufer liegt jedoch in den vergleichsweise günstigen Kaufpreisen: In Magdeburg oder Halle bleibt der Steuerbetrag auch bei 5,0 Prozent überschaubar und schlägt weit weniger zu Buche als in teuren Ballungsräumen. Planen Sie die Steuer dennoch von Anfang an fest in Ihr Eigenkapital ein. Wer beim Vertrag auf einen realistisch ausgewiesenen Inventarwert achtet oder eine der Steuerbefreiungen nutzen kann, senkt die Belastung zusätzlich – und erlebt beim Immobilienkauf in Sachsen-Anhalt keine bösen Überraschungen.