Published on 08/08/2026 · Last checked on 08/08/2026
| Property Area | 2574 m² |
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| Selling Price | 180.000 € |
|---|---|
| Courtage | no courtage for buyers |
Projektgrundstück im Neubaugebiet "Hofweg" – Verkauf ausschließlich im Gesamtpaket
Zum Verkauf steht ein zusammenhängendes Bauträgergrundstück im Neubaugebiet "Erweiterung Wohngebiet Hofweg" (Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Marlow, OT Bartelshagen I), bestehend aus drei unbebauten Parzellen im Baufeld WA 3 inklusive eigener privater Erschließungsstraße.
Der Verkauf erfolgt ausschließlich als Gesamtpaket (alle drei Parzellen zusammen) – ein Einzelverkauf ist nicht vorgesehen.
Grundstücksdaten
| Parzelle 1 | 921,4 m² | Parzelle 2 | 869,5 m² | Parzelle 3 | 783,4 m² |
| Bauland gesamt| **2.574,3 m²** |
| zzgl. private Erschließungsstraße (im Verkauf enthalten) | ca. 330 m² |
Alle drei Parzellen liegen unmittelbar an der neu anzulegenden Planstraße C.
Erschließungssituation
- Planstraße C ist als private Verkehrsfläche festgesetzt (kein öffentlicher Straßenausbau, keine Erschließungslast der Stadt Marlow, kein Erschließungsvertrag mit der Kommune).
- Die Straßenparzelle ist Bestandteil des Verkaufs und geht ins Eigentum des Käufers über.
- Das Baugebiet wird unerschlossen verkauft: Straßenbau, Regenwasserableitung (Anschluss an den vorhandenen Kanal im Hofweg), Trink-/Schmutzwasser- und Stromversorgung sind vom Käufer in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten herzustellen.
- Diese Konstellation ermöglicht dem Käufer volle Gestaltungsfreiheit bei Bauausführung, Zeitplan und technischem Standard der Erschließung, ohne behördliche Abstimmung mit der Stadt zur Erschließungsträgerschaft.
Planungsrecht (B-Plan Nr. 26 "Erweiterung Wohngebiet Hofweg")
- Art der Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO
- Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
- Vollgeschosse: II (zwei Vollgeschosse zulässig)
- Firsthöhe: max. 10,00 m
- Bauweise: offene Bauweise – Einzel- und Doppelhäuser zulässig
- Dachform/-neigung: Satteldach (auch versetzt), Krüppelwalm- oder Walmdach, DN 22°–48°
- Wohnungen: max. 2 Wohneinheiten je Wohngebäude
- Entwicklungspotenzial: bei Ausnutzung als Doppelhäuser rechnerisch bis zu 6 Wohneinheiten auf den drei Parzellen möglich (vorbehaltlich Baugrenzen und Erschließungsplanung)
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