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Ertragswertverfahren: Immobilien nach Mietertrag bewerten

6 Min. Lesezeit

Bei einer vermieteten Immobilie zählt für Käufer nicht der Quadratmeterpreis, sondern der Ertrag: Was wirft das Objekt Jahr für Jahr ab? Genau darauf antwortet das Ertragswertverfahren, das amtliche Bewertungsverfahren für Renditeobjekte nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie der Ertragswert entsteht, welche Kennzahlen Sie dafür brauchen und wie sich das Verfahren von der bekannten Maklerformel unterscheidet.

Was ist das Ertragswertverfahren?

Das Ertragswertverfahren ist eines der drei gesetzlich normierten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) einer Immobilie – neben dem Vergleichswert- und dem Sachwertverfahren. Es ist in den §§ 27 bis 34 ImmoWertV geregelt und bewertet eine Immobilie nicht nach ihren Baukosten, sondern nach den Erträgen, die sie dauerhaft erwirtschaftet.

Der Grundgedanke: Ein Renditeobjekt ist so viel wert wie die Summe seiner künftigen, auf den heutigen Tag abgezinsten Reinerträge – zuzüglich des Bodenwerts, der auch nach dem Ende der Gebäudenutzung erhalten bleibt. Die ImmoWertV kennt seit 2022 drei Spielarten: das allgemeine, das vereinfachte und das periodische Ertragswertverfahren. In der Praxis dominiert das allgemeine Verfahren, das Boden und Gebäude getrennt betrachtet.

Wann kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz?

Angewendet wird das Verfahren überall dort, wo die Rendite den Wert bestimmt:

  • Mehrfamilien- und Mietwohnhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • vermietete Eigentumswohnungen als Kapitalanlage
  • Gewerbe-, Büro- und Handelsimmobilien

Für die selbst genutzte Eigentumswohnung oder das Einfamilienhaus ist dagegen meist das Vergleichs- oder Sachwertverfahren die bessere Wahl, weil hier nicht der Mietertrag, sondern der Gebrauchswert im Vordergrund steht.

Die Bausteine der Berechnung

Der Ertragswert setzt sich aus mehreren Größen zusammen, die aufeinander aufbauen:

  • Rohertrag: die marktüblich erzielbare Jahresnettokaltmiete, also alle Mieteinnahmen ohne umlagefähige Betriebskosten (§ 31 ImmoWertV). Maßgeblich ist die nachhaltig erzielbare Miete, nicht ein kurzfristig überhöhter Mietvertrag.
  • Bewirtschaftungskosten: die regelmäßigen Kosten, die nicht auf Mieter umgelegt werden können. Der § 32 ImmoWertV nennt vier Posten: Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und nicht umlagefähige Betriebskosten.
  • Reinertrag: der Rohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Er bildet die eigentliche Ertragskraft des Objekts ab.
  • Bodenwertverzinsung: der Anteil des Reinertrags, der rechnerisch auf das Grundstück entfällt. Er ergibt sich aus Bodenwert × Liegenschaftszinssatz und wird vom Reinertrag abgezogen, damit nur der Gebäudeanteil kapitalisiert wird.
  • Liegenschaftszinssatz: der Zinssatz, mit dem Immobilien einer bestimmten Art im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (§ 21 ImmoWertV). Ihn leiten die örtlichen Gutachterausschüsse aus echten Kaufpreisen ab und veröffentlichen ihn in ihren Grundstücksmarktberichten.
  • Vervielfältiger (Barwertfaktor): der Faktor, mit dem der Reinertrag der baulichen Anlage kapitalisiert wird. Er hängt vom Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer des Gebäudes ab (§ 34 ImmoWertV). Je länger die Restnutzungsdauer und je niedriger der Zins, desto höher der Vervielfältiger – und damit der Wert.

Der Liegenschaftszinssatz ist die sensibelste Stellschraube. Als grobe Orientierung gelten 2026 rund 2,5 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser, etwa 3,0 Prozent für Eigentumswohnungen und 4,0 bis 4,5 Prozent für Mietwohnhäuser; in gefragten Großstadtlagen liegt er niedriger, in ländlichen Regionen höher. Verbindlich sind stets die Werte des zuständigen Gutachterausschusses.

Rechenbeispiel: Ertragswert eines Mehrfamilienhauses

Ein vereinfachtes Beispiel nach dem allgemeinen Ertragswertverfahren zeigt das Zusammenspiel:

  • Jahresrohertrag (Nettokaltmiete): 48.000 Euro
  • Bewirtschaftungskosten (rund 20 Prozent): 9.600 Euro
  • Reinertrag: 38.400 Euro
  • Bodenwert (500 m² × 600 Euro Bodenrichtwert): 300.000 Euro
  • Liegenschaftszinssatz: 4,0 Prozent
  • Bodenwertverzinsung (300.000 × 4,0 %): 12.000 Euro
  • Reinertragsanteil des Gebäudes (38.400 − 12.000): 26.400 Euro
  • Restnutzungsdauer: 50 Jahre
  • Vervielfältiger bei 4,0 % und 50 Jahren: rund 21,48

Der kapitalisierte Gebäudeertrag beträgt damit 26.400 × 21,48 = rund 567.000 Euro. Zusammen mit dem Bodenwert von 300.000 Euro ergibt sich ein Ertragswert von etwa 867.000 Euro. In einem vollständigen Gutachten kämen noch besondere objektspezifische Merkmale hinzu, etwa ein Instandhaltungsstau oder ungewöhnliche Vertragsverhältnisse.

Ertragswertverfahren oder Maklerformel – wo liegt der Unterschied?

Viele Eigentümer kennen die schnelle Maklerformel: Kaufpreis = Jahresnettokaltmiete × Faktor (auch Kaufpreisfaktor, Vervielfältiger oder Mietpreismultiplikator genannt). Mit einem Faktor von 18 käme unser Beispielhaus auf 48.000 × 18 = 864.000 Euro – erstaunlich nah am amtlichen Ergebnis.

Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Resultat, sondern in der Nachvollziehbarkeit. Die Faustformel presst alle Annahmen in eine einzige Zahl und blendet dabei Bewirtschaftungskosten, die Trennung von Boden und Gebäude sowie die Restnutzungsdauer aus. Ein um wenige Punkte falsch gewählter Faktor verändert den Wert dramatisch: Faktor 15 ergäbe 720.000 Euro, Faktor 22 bereits 1.056.000 Euro. Das amtliche Ertragswertverfahren macht dagegen jede Annahme sichtbar und ist deshalb belastbar – vor Gericht, gegenüber der Bank und beim Finanzamt.

Kurz gesagt: Die Maklerformel eignet sich für die erste grobe Einordnung, das Ertragswertverfahren für die fundierte Bewertung.

Vorteile und Nachteile für Eigentümer

  • Vorteil – Marktnähe: Das Verfahren bildet ab, was Kapitalanleger tatsächlich interessiert: den nachhaltigen Ertrag.
  • Vorteil – Nachvollziehbarkeit: Jede Kennzahl ist dokumentiert und durch die ImmoWertV rechtlich abgesichert.
  • Vorteil – Verhandlungsbasis: Ein sauber hergeleiteter Ertragswert schützt vor einem zu niedrigen Angebotspreis.
  • Nachteil – Datenbedarf: Sie benötigen belastbare Mietangaben, den Bodenrichtwert und den Liegenschaftszinssatz des Gutachterausschusses.
  • Nachteil – Zinssensibilität: Kleine Änderungen beim Liegenschaftszins oder der Restnutzungsdauer bewegen den Wert stark.
  • Nachteil – kein Selbstläufer: Für ein rechtssicheres Gutachten braucht es Sachverstand; die reine Formel ersetzt keinen Sachverständigen.

FAQ zum Ertragswertverfahren

Für welche Immobilien eignet sich das Ertragswertverfahren?

Für alle Objekte, deren Wert sich aus dem Mietertrag ableitet – vor allem Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie vermietete Eigentumswohnungen. Bei selbst genutzten Immobilien ist meist das Vergleichs- oder Sachwertverfahren passender.

Woher bekomme ich den Liegenschaftszinssatz?

Vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Er veröffentlicht die marktüblichen Zinssätze regelmäßig im Grundstücksmarktbericht. Ersatzweise gibt die ImmoWertV typisierte Anhaltswerte vor.

Was ist der Unterschied zwischen Rohertrag und Reinertrag?

Der Rohertrag ist die gesamte marktüblich erzielbare Jahresnettokaltmiete. Ziehen Sie davon die Bewirtschaftungskosten ab, erhalten Sie den Reinertrag – die Grundlage der eigentlichen Wertberechnung.

Wie wirkt sich die Restnutzungsdauer aus?

Sie bestimmt gemeinsam mit dem Liegenschaftszins den Vervielfältiger. Je länger ein Gebäude noch wirtschaftlich nutzbar ist, desto höher der Vervielfältiger und damit der Ertragswert. Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern.

Ersetzt das Ertragswertverfahren ein Gutachten?

Nein. Sie können den Ertragswert überschlägig selbst ermitteln, doch ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten – etwa für Erbschaft, Scheidung oder Finanzamt – erstellt nur ein qualifizierter Sachverständiger.

Fazit: Der Wert steckt im Ertrag

Das Ertragswertverfahren übersetzt die Mieteinnahmen einer Immobilie in einen belastbaren Marktwert. Wer Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer sauber ansetzt, erhält ein Ergebnis, das der schnellen Maklerformel in Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit deutlich überlegen ist. Für die erste Orientierung genügt die Faustformel – wenn es um Kauf, Verkauf oder Beleihung geht, führt am amtlichen Verfahren nach ImmoWertV kein Weg vorbei.