Путівник і блог

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WG oder Untermiete mit Grundsicherung: Was gilt beim Jobcenter?

Eine Wohngemeinschaft ist nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Entscheidend ist, ob die Bewohner füreinander einstehen und gemeinsam wirtschaften. In einer normalen WG werden die Unterkunftskosten in der Regel nach dem vertraglichen Mietanteil oder dem vereinbarten Untermietbetrag betrachtet.

WG ist nicht Bedarfsgemeinschaft

Mitbewohnerinnen und Mitbewohner müssen grundsätzlich nicht für den Lebensunterhalt einer antragstellenden Person aufkommen. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt, dass bei einer Wohngemeinschaft keine Angaben zu den persönlichen Verhältnissen der Mitbewohner erforderlich sind. In der Anlage KDU kann der Mietanteil angegeben werden; bei Untermiete wird die Untermietzahlung regelmäßig in den dafür vorgesehenen Angaben erklärt.

Eine andere Bewertung kann gelten, wenn es sich tatsächlich um eine Partnerschaft oder eine Einstehensgemeinschaft handelt. Das sollte nicht allein aus dem gemeinsamen Wohnen geschlossen werden. Für die Einordnung sind die tatsächlichen Lebensverhältnisse maßgeblich.

Welche Unterlagen sind sinnvoll?

Typisch sind Mietvertrag oder Untermietvertrag, eine Aufstellung von Kaltmiete und Nebenkosten, Nachweis über die Wohnfläche und gegebenenfalls die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters zur Untervermietung. Reichen Sie nur die Informationen ein, die das Jobcenter für die Leistungsprüfung benötigt. Persönliche Daten von Mitbewohnern sollten nicht unnötig offengelegt werden.

Angemessenheit des eigenen Anteils

Das Jobcenter prüft den auf Sie entfallenden Unterkunftsanteil. Ein niedriger eigener Mietanteil bedeutet nicht automatisch, dass jede WG geeignet ist: Auch die tatsächliche Nutzung, die Zahl der Bewohner und die örtlichen Richtwerte können eine Rolle spielen. Bei einer neuen Untermiete empfiehlt sich eine Vorabklärung, bevor Sie unterschreiben oder einziehen.

Untervermietung in der eigenen Wohnung

Wer selbst Leistungen bezieht und ein Zimmer untervermietet, muss die Einnahmen angeben. Gleichzeitig kann sich der anerkannte Unterkunftsbedarf verändern. Informieren Sie das Jobcenter vor Abschluss eines Untermietvertrags und holen Sie – falls erforderlich – die Zustimmung des Vermieters ein.

FAQ

Muss meine WG-Mitbewohnerin für mich zahlen? In einer echten WG grundsätzlich nicht.

Braucht das Jobcenter den Ausweis des Mitbewohners? Persönliche Verhältnisse sind bei einer WG grundsätzlich nicht anzugeben; meist genügt der Mietanteil beziehungsweise die Untermietzahlung.

Kann ich ohne schriftlichen Vertrag eine WG bilden? Möglich, aber für die Leistungsprüfung ist ein nachvollziehbarer Nachweis über Kosten und Wohnverhältnis deutlich sicherer.

Zählt eine Partnerwohnung als WG? Nicht automatisch. Die tatsächlichen Umstände entscheiden.


Weitere Ratgeber

Quellen und Hinweis

Stand: 25. August 2026. Der Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Örtliche Richtwerte und der konkrete Bescheid des Jobcenters sind maßgeblich.