Published on 04/06/2026 · Last checked on 10/08/2026
| Property Area | 2600 m² |
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| Selling Price | 99.000 € |
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| Courtage | 0 |
Objektnr: 1071618
Das Flurstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Dies bedeutet, dass eine Bebauung grundsätzlich nur ausnahmsweise zulässig ist.
Nach Auskunft der Baubehörde liegt das Grundstück im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Quickborn als Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB.
Hierzu zählen beispielsweise Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Energieanlagen.
Eine Entwicklung zu wohnbaulichen Zwecken kann derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.
Das Grundstück eignet sich daher vor allem für Interessenten mit landwirtschaftlicher, naturnaher oder langfristig orientierter Nutzungsperspektive.
Aufgrund der planungsrechtlichen Situation ist vor einem konkreten Vorhaben eine individuelle baurechtliche Prüfung empfehlenswert.
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