Geldwäschegesetz: Barzahlung bei Immobilien

Geldwäschegesetz: Barzahlung bei Immobilien

Üblicherweise haben Immobilien einen sehr großen Wert. Daher sind viele Käufe nur mit einem Bankkredit möglich. Das Geld fließt dabei nach Kreditfreigabe fast immer sofort auf das Konto des Verkäufers. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Interessenten eine Immobilie bar bezahlen möchten. In diesem Fall sollten Sie sehr wachsam sein. Denn zum einen versuchen damit viele Kriminelle, Geld zu waschen. Sie würden indirekt Straftaten unterstützen. Zum anderen schränkt ein Gesetz zur Prävention von Geldwäsche Bartransaktionen bei Immobilien sehr stark ein. Achten Sie nicht auf Details, droht eine empfindliche Geldstrafe.

In diesem Artikel erfahren Sie, warum Barzahlungen zu vermeiden sind. Sollten Sie dennoch eine Barzahlung als sinnvoll erachten, bieten wir einen Überblick über Ihre daraus resultierenden Verpflichtungen.

Geldwäsche durch Barzahlungen von großen Summen

Geldwäsche - viele Menschen sind Ihr Leben lang mit dem Thema nicht konfrontiert. Anders sieht das beim privaten Verkauf einer Immobilie aus. Immer wieder versuchten Kaufinteressenten, den Preis bar zu begleichen. Dabei musste jedoch keine zwielichtige Absicht im Vordergrund stehen. Allerdings ist der private Geldkoffer in den eigenen vier Wänden selten. Daher ist in den meisten dieser Fälle von einem Geldwäscheversuch auszugehen.

Sauberes Vermögen statt zwielichtigem Einkommen

Geldwäsche hat den Zweck, Bargeld reinzuwaschen. Wie auch immer Kriminelle an Bargeld kommen: Das Geld ist Schwarzgeld. Um dieses zu legalen Einkünften oder einem legalen Vermögen zu machen, versuchen diese Menschen, das Geld unter die Leute zu bringen. Sie schaffen dafür entweder Vermögenswerte an. Dabei generieren sie Sachwerte. Oder sie versteuern es in Form von gefälschten Einkünften, die sie gar nicht hatten. Dieser Fall ist zum Beispiel bei Restaurants bekannt. Am Ende der Wäsche wird aus Schwarzgeld legales Vermögen.

Studie bestätigt Handlungsbedarf

Laut einer Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg handelt es sich um einen geschätzten Betrag von jährlich rund 100 Milliarden Euro, die so aus dunklen Kanälen zu sauberen Geld werden. Ein Teil davon soll auf das Konto von Immobilienkäufern gehen. Für den Immobilienmarkt nennt die Studie das Risiko „besonders hoch“. Um dieses Problem anzugehen, hat die EU eine Verordnung auf den Weg gebracht, die Deutschland 2021 als neu formuliertes Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Recht umgesetzt hat.

Keine Barzahlung bei Immobilien – oder doch?

Die Folge der Gesetzesänderung ist: Unter anderem Banken und Finanzdienstleister müssen bei Bartransaktionen sehr genau hinsehen. Sie müssen sogar Aufzeichnungen führen und diese bei Anfragen von Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen. Sie sind verpflichtet, schon einen Verdacht auf Geldwäsche zu melden. Das gilt auch für Immobilienmakler, da diese Transaktionen von erheblicher Größe vermitteln.

Wenn Sie Ihre Immobilie über einen Makler verkaufen, beachtet dieser für Sie alle relevanten rechtlichen Bedingungen. Wenn Sie privat an ein Unternehmen verkaufen, wird dieses üblicherweise auf eine Überweisung bestehen.

Doch private Käufer könnten eine Barzahlung bevorzugen. Diese dürfen Sie zwar unter bestimmten Voraussetzungen annahmen. Sie sollten dies aber vermeiden. Außerdem können Sie sich selbst strafbar machen, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäscheversuche nicht bei der Polizei melden. Hinzu kommt, dass Sie möglicherweise dem Umgehen der Grunderwerbssteuer Vorschub und somit Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten. Wie also gehen Sie vor, um bei Barzahlungen von Immobilien auf der sicheren Seite zu sein?

Notieren Sie relevante Daten

Als Privatverkäufer sollten Sie sich eines Umstands bewusst sein: Akzeptieren Sie eine Barzahlung, müssen Sie spätestens bei der Einzahlung auf ein Bankkonto Rechenschaft über die Herkunft dieser Summe ablegen. Haben Sie keine ausreichenden Daten zur Hand, machen Sie sich möglicherweise sogar einer strafbaren Handlung schuldig. Denn der Notarvertrag, in dem auch die Käuferdaten festgehalten werden, reicht nicht aus.

Möchte ein Käufer unbedingt bar bezahlen, sollten sie daher die folgenden Punkte berücksichtigen:

-Denken Sie daran, dass auch der Notar und ein beauftragter Makler eine Meldepflicht haben. Sie können daher Barzahlungen selten geheim halten.

Vermeiden Sie Strafen

Beachten Sie diese Vorgaben unbedingt. Denn auch der Privatverkauf unterliegt bei Barzahlung dem Gesetz. Die Strafen können bis zu einer sechsstelligen Summe reichen. Begünstigen Sie bewusst oder unbewusst einen Geldwäscheversuch oder melden Sie entsprechende Versuche nicht, kann die Strafe einen wesentlichen Teil der Kaufsumme ausmachen. Zudem sind weitere strafrechtlichen Folgen möglich.

Der sichere Weg: Immobilienverkauf nur per Überweisung

Als privater Immobilienverkäufer sollten Sie die Annahme von Bargeld vermeiden. Sollten Sie unbedarft handeln oder sogar vom Versuch eines Gesetzesverstoßes wissen, drohen empfindliche Strafen. Setzen Sie auf Bezahlung per Banküberweisung. Damit umgehen Sie auch eine Nachfrage der Bank, wenn Sie nach dem Verkauf eine größere Summe einzahlen möchten.

Sollten Sie dennoch eine Ihrer Immobilie bar bezahlen lassen, muss diese Zahlung im Kaufvertrag festgehalten sein. Ebenso sind Sie verpflichtet, Daten des Käufers zu ermitteln und fünf Jahre aufzubewahren.

Nicht immer muss eine zwielichtige Absicht hinter dem Wunsch nach Barzahlung stehen. Durch strikte Zahlweise per Überweisung sind der Verdacht von Geldwäsche und alle sich daraus ergebenen Verpflichtungen jedoch vom Tisch.