Nach dem Umzug: Ummelden nicht vergessen!

Nach dem Umzug: Ummelden nicht vergessen!

Ein Wohnungswechsel ist mit viel Arbeit verbunden. Da bleiben häufig wichtige Dinge auf der Strecke. Dazu gehört auch das rechtzeitige Ummelden bei der Gemeinde und das Mitteilen der Adressänderung bei vielen anderen Stellen. Außer bei Behörden ist die Mitteilung in der Regel formlos möglich. Häufig reicht eine E-Mail aus.

Verpassen Sie eine Änderungsmitteilung nach dem Umzug, ärgern Sie sich häufig selbst am meisten. Es gibt aber auch Ummeldungen, für die Sie Fristen beachten müssen. Unsere Checkliste unterstützt Sie beim Zusammenstellen bzw. Abarbeiten Ihrer ganz persönlichen Meldeliste.

Wichtigste Meldepflicht besteht bei der Kommune

Die wichtigste Frist betrifft die Anmeldung bzw. Ummeldung bei Ihrer Kommune. Je nach Wohnort unterscheidet sich der Zeitraum, bis wann Sie Ihre neue Adresse mitgeteilt haben müssen. Da Sie aber auch dem neuen Vermieter innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug eine Meldebescheinigung vorlegen müssen („Vermieterbescheinigung“), sollten Sie sich innerhalb von zehn bis 14 Tagen ummelden bzw. bei der neuen Gemeinde anmelden.

Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Kommune ab. In der Regel ist das Einwohnermeldeamt oder das Bürgeramt Ansprechpartner. Dort erhalten Sie zugleich die notwendige Änderung auf Ihrem Personalausweis.

Sie müssen sich übrigens nicht an ihrem alten Wohnsitz abmelden. Die Ummeldung geht als Information auch an die alte Gemeinde.

Sofort nach dem Umzug neue Kontaktdaten mitteilen

Ähnlich wichtig wie die Ummeldung bei der Gemeinde sind weitere, meistens behördliche Stellen. Auch diese Mitteilungen sollten Sie unverzüglich innerhalb weniger Tage auf den Weg bringen. Teilweise drohen sonst Bußgelder oder Leistungskürzungen. Dazu zählen:

Ummelden bei Finanzdienstleistern und Versicherungen

Ebenfalls von großer Dringlichkeit ist die rechtzeitige Mitteilung der neuen Adresse an Ihre Banken und Finanzdienstleister sowie Versicherungen. Einige Versicherungen passen bei einem Wohnungswechsel möglicherweise sogar den Beitrag an (Kfz-Versicherung, Hausratversicherung). Neben der oben genannten Rentenversicherung sollten Sie daher unverzüglich an folgende Adressaten Ihre neue Anschrift übermitteln:

Wichtige Ummeldungen mit Relevanz für Verträge und Tarife

Die Kfz-Versicherung und die Hausratversicherung sind nicht die einzigen Adressaten, die durch die Adressänderung möglicherweise eine Tarifanpassung vornehmen. Dienstleistungen für Telefon/Internet, Strom, Gas, Fernwärme, teilweise TV sind ebenfalls vom Wohnort abhängig.

Vor einem Umzug ist zudem zu prüfen, ob Sie den alten Vertrag kündigen und einen neuen abschließen müssen. Bei einem Umzug haben Sie ein besonderes Kündigungsrecht, die Fristen betragen bis zu drei Monate. Planen Sie diese Umstellungen frühzeitig, um direkt beim Einzug versorgt zu werden. Denken Sie daran, auch den alten Anbietern bei einem Vertragswechsel die neue Adresse mitzuteilen. Denn Sie bekommen noch eine Schlussrechnung.

Zu den erforderlichen Adressänderungsmitteilungen gehören:

Liste weiterer Empfänger für eine Änderungsmitteilung nach einem Umzug

Es gibt eine Vielzahl weiterer Adressaten und Stellen, denen Sie Ihre neue Anschrift mitteilen sollten. Auch wenn Sie dafür etwas mehr Zeit haben, sollten Sie diese Änderungsmitteilungen spätestens einen Monat nach dem Umzug abgeschlossen haben. So haben alle relevanten Adressaten Ihre neue Anschrift und Sie haben endlich alles erledigt.

Einige Änderungsmitteilungen können Sie bequem online mitteilen, andere können Sie bei Gelegenheit, also nach und nach erledigen. Nehmen Sie sich die Zeit, um dieses Thema abzuschließen. Diese Liste ist nicht abschließend. Denken Sie u. a. an folgende Empfänger:

Frühzeitig einen Nachsendeantrag stellen!

Schon vor dem Umzug sollten Sie an einen Nachsendeauftrag für die Post oder Pakete denken. Ihre Post geht sonst mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ an den Empfänger zurück. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie in einer Postfiliale oder können Sie online ausfüllen. Sie sollten den Nachsendeantrag wenigstens zwei, besser ca. vier Wochen vor dem Umzug stellen.

Wichtig: Zeitschriften und Zeitungen werden nicht nachgesandt. Kontaktieren Sie den Verlag und teilen Sie frühzeitig Ihre neue Anschrift mit.

Der Nachsendeantrag der Post gilt auch für DHL. Wenn Sie viele Pakete oder Briefe von anderen Paketdiensten und Postdienstleistern erhalten, sollten Sie auch dort Nachsendeanträge stellen oder allen Kontakten frühzeitig Ihre neue Adresse mitteilen. So erhalten Sie alle zukünftigen Lieferungen an Ihre neue Adresse.