Kennen Sie schon unsere Bisschop-Versicherung: Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf / -verkauf?

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46446 Emmerich am Rhein
Nordrhein-Westfalen
TraumImmo-ID: EN59VCC
Partner-ID: 312505489
Partner-Property by: RegionalImmobilien24
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  • Type: Single Family House

      Selling Price & Extra Costs

      Courtageno courtage for buyers

      About this dream house

      Property Description

      Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf?

      Ein Hauskauf oder -verkauf ist für viele Menschen ein bedeutender Schritt im Leben – finanziell, emotional und organisatorisch.
      Neben Notarterminen, Grundbucheinträgen und Finanzierungsgesprächen wird ein Thema oft unterschätzt: die Wohngebäudeversicherung.
      Doch gerade sie ist essenziell, um das neue Eigentum gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasserschäden oder Sturm zu schützen.
      In unserem Blogbeitrag klären wir, was beim Kauf oder Verkauf eines Hauses mit der bestehenden Wohngebäudeversicherung passiert, welche Rechte und Pflichten Käufer sowie Verkäufer haben und worauf man besonders achten sollte.

      Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
      Die Wohngebäudeversicherung schützt Immobilienbesitzer vor finanziellen Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Leitungswasser und weitere Elementargefahren (optional zubuchbar). Sie ist für selbstgenutzte wie auch vermietete Immobilien relevant – und bei vielen Finanzierungen sogar Voraussetzung zur Kreditvergabe durch die Bank.

      Versicherung geht automatisch auf den Käufer über:
      Was viele nicht wissen: Beim Hauskauf geht die Wohngebäudeversicherung per Gesetz auf den Käufer über, sobald der Eigentumsübergang im Grundbuch vollzogen ist hat der Käufer ein Sonderkündigungsrecht.
      Das ist gesetzlich in § 95 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Käufer und Verkäufer müssen also nicht aktiv werden, um die Police zu übertragen – sie bleibt bestehen, inklusive aller Rechte und Pflichten.
      Dies bedeutet:
      • Der neue Eigentümer übernimmt den bestehenden Versicherungsschutz.
      • Der Versicherer bleibt der gleiche, ebenso wie die Vertragskonditionen (z. B. Beitragshöhe, Leistungsumfang).
      • Beitragszahlungen ab Eigentumsübergang liegen beim Käufer.

      Kündigungsrecht für Käufer und Verkäufer:
      Alle Parteien haben jedoch....
      Den vollständigen Text und alle weiteren Informationen rund um die Bisschop Versicherung finden Sie unter: https://www.bisschop-immobilien.de/niederrheintipps/was-passiert-mit-der-wohngebaeudeversicherung-beim-hauskauf


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