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Zum Verkauf gelangt ein innerstädtisches Entwicklungsgrundstück, bestehend aus vier Flurstücken und mit einer Gesamtfläche von 4.748 m². Das Grundstück am Strehlener Platz grenzt an die Strehlener Straße, die Gerhart-Hauptmann-Straße, nördlich an die Bahnstrasse und umschließt in einer U Form das Bestandsobjekt auf der Strehlener Straße 77.
Das Grundstück befindet sich unmittelbar an der Gemarkungsgrenze Strehlen/Altstadt II. Zur Gemarkung Strehlen gehören die Flurstücke 165b und 165l. Zu Altstadt II die Flurstücke 285a und 287n. Für das gesamte Areal existiert der Bebauungsplan Nr. 297 (zu dem noch ein offenes Normenkontrollverfahren anhängig ist), der das Grundstück als private Grünfläche ausweist.
Aufgrund der Nähe zum Hauptbahnhof, zur HTW und zum Altstadtbereich, gilt das Gebiet als innenstadtnahes Stadtgebiet und soll im Fokus der Stadtentwicklung liegen. Als Ergebnis eines auf diesen Gesichtspunkten basierendes Werkstattverfahren wurde 2018 ein das Grundstück einschließender Bebauungsplan Nr. 3035 aufgestellt. Die Ideen des Werkstattverfahrens gehen von einer Bebauung aus, die wahlweise zwei orthogonal zur Strehlener Straße angeordnete Baukörper sieht wie auch eine Umbauung in U Form.
Ggfs. wäre im hinteren oder westlichen Bereich Wohnen (in einem Entwurf wurde studentisches Wohnen avisiert) möglich. Die Stadtplanung steht Gesprächen mit einem Investor/Bauträger offen gegenüber, da aktuell nicht mit der zeitnahen Rechtswirksamkeit des neuen B-Plans aufgrund des anhängigen Normenkontrollverfahrens sowie der begrenzten Ressourcen zu rechnen ist.