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Das unbebaute Grundstück liegt an einer Ausfallstraße, vom Stadtzentrum zur B 20 und grenzt an ein Wohngebiet an.
Bebaubarkeit nach bestehendem Bebauungsplan, Bebauungsplan aus dem Jahr 1975.
Laut dem aktuellen Bebauungsplan (GRZ 0,8 / GFZ 2,0) sind drei Vollgeschosse erlaubt und GE.
Gerne besprechen wir die Details mit Ihnen.