| Kaufpreis | 75.000 € |
|---|---|
| Provision | keine Provision für Käufer |
Bauplanungsrechtliche Einordnung
Das Grundstück liegt außerhalb eines bestehenden Wohngebietes ohne rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Bebaubarkeit richtet sich daher nach § 34 BauGB.
Ein Neubau ist zulässig, wenn er sich in die vorhandene Nachbarbebauung einfügt. Entscheidend sind vor allem Gebäudegröße, Höhe, Geschosszahl, Bauweise und die überbaubare Fläche. Die Art der Nutzung orientiert sich ebenfalls an der Umgebung, überwiegend also Wohnnutzung.
Die Erschließung muss gesichert sein (Zufahrt, Wasser/Abwasser, Strom etc.). Das Ortsbild sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Für Käufer bedeutet das:
Das Grundstück ist grundsätzlich bebaubar, die konkrete Ausgestaltung richtet sich jedoch nach der bestehenden Bebauung in der Nachbarschaft. Für verbindliche Planungssicherheit empfiehlt sich eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.