unbebautes Grundstück zum Verkauf gegen Höchstgebot, St-Georg Str. 17 a

St-Georg-Str. 17 a
86558 Hohenwart – Klosterberg
Bayern
155.925 €
Kaufpreis
TraumImmo-ID: WRWN67E
Partner-ID: 359373
Partner-Objekt von: ohne-makler.net
Anbieter:
Privat von Andrea Krueger

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Information

    • Bezugsfrei ab: Nach Vereinbarung

    • Grundstücksfläche: 315.0

    Kaufpreis & Kosten

    Kaufpreis155.925 €
    Provisionkeine Provision für Käufer

    Über dieses Traum-Wohngrundstück

    Objektbeschreibung

    Unbebautes Grundstück zum Verkauf gegen Höchstgebot
    Der Markt Hohenwart gibt hiermit bekannt, dass ein unbebautes Grundstück für die Errichtung eines Einfamilienhauses (St-Georg-Str. 17 a) im Baugebiet am Kerschberg II zum Verkauf gegen Höchstgebot ausgeschrieben wird. Das Grundstück befindet sich in der Nähe des Ortskerns von Hohenwart sowie der Schule und Kindergarten/-krippe. Das Grundstück verfügt über eine Fläche von 315 Quadratmetern. Die genaue Lage des Grundstücks kann in der Gemeindeverwaltung erfragt werden. Im Anhang befindet sich ein Langeplan.
    Am 30.06.2025 werden in der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung die Gebote geöffnet und das Grundstück vergeben. Die Angebote müssen bis spätesten Montag 30.06.2025 um 12:00 Uhr im Rathaus abgegeben werden. Das Angebot richten Sie bitte im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zur Bauplatzvergabe Kerschberg II“ an den Markt Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart.
    Die Versteigerung erfolgt nach dem Prinzip des Höchstgebots. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag, sofern das Gebot den Mindestpreis von 155.925 Euro erreicht. Der Verkauf des Grundstücks erfolgt wie gesehen und ohne jegliche Gewährleistung.
    Sollte der Höchstbietende den Kaufvertrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Versteigerung unterzeichnet haben, behält sich die Gemeinde das Recht vor, das Grundstück an den zweithöchsten Bieter zu vergeben. Nach Verkauf des Grundstückes muss innerhalb von zwei Jahren mit dem Bau begonnen werden und die Fertigstellung muss spätestens vier Jahre nach Verkaufsdatum gegeben sein.
    Die Gemeinde behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder abzuändern.
    Für weitere Informationen und zur Abgabe von Geboten wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
    Gemeindeverwaltung des Marktes Hohenwart
    Marktplatz 2
    86558 Hohenwart
    Telefon: 08443 / 690
    E-Mail: post@markt-hohenwart.de


    Lage

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