Kaufpreis | 528.700 € |
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Provision | 3,57% |
In bester Feldrandlage von Kaarst bietet dieses ca. 876 m² große Grundstück die seltene Gelegenheit, ein individuelles Neubauprojekt in ruhiger Umgebung zu realisieren. Das Grundstück ist derzeit mit einem freistehenden Einfamilienhaus aus dem Jahr 1958 bebaut, das sich aufgrund seines baulichen und energetischen Zustands nicht wirtschaftlich sanieren lässt.
Der Eigentümer im Erdgeschoss sowie die Mieter im Obergeschoss sind bereit, das Objekt nach dem Verkauf zu verlassen – ggf. gegen eine marktübliche Nutzungsentschädigung für eine Übergangszeit. Damit bietet sich eine klare Perspektive für Investoren, Bauträger oder Eigennutzer, die das Grundstück nach Abriss der Bestandsimmobilie neu bebauen möchten.
Das vorhandene Wohngebäude verfügt über ca. 136 m² Wohnfläche, einfache Ausstattung, veraltete Haustechnik (Öl-Zentralheizung von 1998), Holzfenster sowie einen funktionstüchtigen Brotbackofen im separaten Backhaus.
Sonstige Informationen – Baurecht & Entwicklungspotenzial
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs K124 der Stadt Kaarst, der aktuell öffentlich ausgelegt wurde. Der Entwurf regelt die städtebauliche Entwicklung im Bereich „Im Rottfeld“ und schafft klare Rahmenbedingungen für die Neubebauung bislang ländlich geprägter Grundstücke in dieser Lage.
Art der baulichen Nutzung
Das Grundstück liegt in einem als „WA“ – Allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Bereich. Hier sind Wohnnutzungen zulässig; ausnahmsweise können nicht störende Gewerbebetriebe, Büros oder freiberufliche Tätigkeiten zugelassen werden.
Zulässige Bebauung
Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplans ist auf diesem Grundstück die Errichtung von maximal zwei Wohneinheiten zulässig. Dies bedeutet konkret:
Ein freistehendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung,
ein klassisches Zweifamilienhaus,
oder ein Doppelhaus mit je einer Wohneinheit pro Haushälfte.
Maß der baulichen Nutzung
GRZ (Grundflächenzahl): 0,3
→ Max. 30 % der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden (ca. 263 m²).
GFZ (Geschossflächenzahl): 0,5
→ Max. 438 m² Geschossfläche gesamt, verteilt auf max. ein Vollgeschoss plus ausbaubares Dachgeschoss.
Zahl der Vollgeschosse: 1
→ Ein Erdgeschoss mit ausgebautem Dach ist zulässig; kein Staffelgeschoss.
Bauweise und Gestaltung
Bauweise: Einzel- oder Doppelhaus in offener Bauweise
Dachform: Satteldach (geneigte Dächer sind vorgeschrieben)
Firstrichtung und Traufhöhe: müssen sich an die Vorgaben und Nachbarbebauung anpassen
Zulässige Höhe: max. 7,5 m bis Oberkante Dach (abhängig vom Dachneigungswinkel)
Stellplätze
Pro Wohneinheit ist mindestens ein Stellplatz auf dem Grundstück nachzuweisen. Garagen oder Carports sind innerhalb der überbaubaren Flächen oder in den festgelegten Nebenanlagenzonen realisierbar.
Erschließung
Das Grundstück ist voll erschlossen. Anschlüsse an Kanal, Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation sind vorhanden bzw. im Straßenverlauf vorbereitet.
Abriss & Rückbau
Der bestehende Altbau ist nicht denkmalgeschützt. Der Rückbau ist jederzeit möglich.
Fazit
Das Grundstück bietet eine rechtlich sichere Grundlage für eine hochwertige Neubebauung im Einfamilien- oder Doppelhaussegment – ideal für Eigennutzer, Bauträger oder Kapitalanleger, die eine ruhige Lage mit Nähe zu Düsseldorf suchen.