| Kaufpreis | 79.000 € |
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| Provision | keine Provision für Käufer |
Gleichermaßen interessant für Bauträger, Bauunternehmen wie auch private Bauherren.
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Das Objekt wird in einem öffentlichen Bieterverfahren verkauft. Der Mindestpreis beträgt 79.000 €. Es wird ein Nachnutzungskonzept mit Abgabe des Gebotes erwünscht.
Endtermin zur Abgabe eines Gebotes ist der 31.03.26.
Besichtigungen sind nach Absprache möglich
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Das Grundstück (1.268 m²) ist mit einer ehemaligen Kapelle (im Ursprung Doppelwohnhaus) und Nebengebäude bebaut. Stellplätze und Wege sind befestigt. Der nicht überbaute und befestigte Bereich ist als Rasenfläche angelegt.
Die Kapelle ist entwidmet und steht leer, das Gebäude ist abbruchreif und wird zur Zeit durch einen Bauzaun gesichert.
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Geeste liegt das zu bewertende Grundstück in einem Gebiet, das als gemischte Baufläche (GFZ 0,4) dargestellt wird.
Innenbereich §34 BauGB
Für den Bereich des Objektes liegt kein verbindlicher Bebauungsplan vor. Nach Auskunft der Gemeinde Geeste liegt das Grundstück hinsichtlich seiner baulichen Nutzungsmöglichkeiten innerhalb eines Bereiches, dessen Zulässigkeit sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) richtet. Eine Innenbereichssatzung (§ 34 BauGB) liegt nicht vor.
Nach $ 34 BauGB ist hier ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß, der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt die Erschließung gesichert ist. Danach ist nach eine eingeschossige Wohnhausbebauung zulässig. Weitere Informationen und verbindliche Entscheidungen zu zulässiger baulicher Nutzung des Grundstücks können nur durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erteilt werden.
Erschließungsbeiträge und Kommunalabgaben:
Nach Auskunft der Gemeinde Geeste sind für dieses Objekt Erschließungsbeiträge nach
dem Baugesetzbuch für die vorhandenen Anlagen nicht mehr zu zahlen. Straßenausbauarbeiten sind laut Auskunft der Gemeinde Geeste in naher Zukunft nicht zu erwarten.
Rechte und Belastungen:
Eintragungen ins Grundbuch
In der Abteilung II des Grundbuches sind dem Ausdruck des elektronischen Grundbuches des Amtsgerichtes Meppen, Grundbuchamt keine Eintragungen vorhanden.
Baulasten:
Das Baulastenverzeichnnis wird beim Landkreis Emsland geführt. Laut Auskunft des Landkreises liegt für das Objekt eine Baulast vor. Siehe bei den Bildern
Auf dem Grundstück dürfen keine Gastwirtschaft zum vorrangingen Zweck des Ausschanks von Alkohol, Diskothek, Spielhalle, Vergnügungstätte mit sexuellem Charakter, kein Sexshop, keine Anlagen und Betriebe, die die Nachbarschaft durch Geräusche, Dünste, Rauch oder in anderer Weise über das gesetzliche Maß hinaus belästigen, errichtet, eingerichtet oder geduldet werden.
Das Objekt liegt im Ortsteil Osterbrock der Gemeinde Geeste in der Gartenstraße, einer Anliegerstraße.
Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Emsland bestimmt Dalum als Hauptort innerhalb der Gemeinde mit der Funktion Grundzentrum. Die Gemeinde hat rd. 11.400 Einwohner.
Die Ortschaft Dalum liegt westlich der Bundesstraße B 70, mittig zwischen den Städten Meppen und Lingen. DIe Gemeinde hat dort, ca. 500 vom Kaufobjekt entfernt einen Bahnhof an der Bundesbahnstrecke Rheine - Emden (stündliche Anbindung in beide Richtungen.)