Kompaktes Baugrundstück in Hitzhofen | 446 m² im Neubaugebiet Hofstetten | Nähe Ingolstadt! – Visualisierung - Beispielbebauung
Kompaktes Baugrundstück in Hitzhofen | 446 m² im Neubaugebiet Hofstetten | Nähe Ingolstadt! – QR-Code

Kompaktes Baugrundstück in Hitzhofen | 446 m² im Neubaugebiet Hofstetten | Nähe Ingolstadt!

Die vollständige Adresse erhalten Sie vom Anbieter
85122 Hitzhofen
Bayern
189.550 €
Kaufpreis
TraumImmo-ID: 4KHGTAK
Partner-ID: 472546
Partner-Objekt von: clever-immobilien
Anbieter:
Anonym

Information

Grundstücksfläche446 m²

Kaufpreis & Kosten

Kaufpreis189.550 €

Über dieses Traum-Wohngrundstück

Objektbeschreibung

Dieses ca. 446 m² große Baugrundstück in Hitzhofen-Hofstetten bietet die perfekte Grundlage für ein modernes und effizient geplantes Einfamilienhaus.

Die kompakte Grundstücksgröße ermöglicht eine optimale Ausnutzung im Rahmen des Bebauungsplans und eignet sich ideal für Paare, junge Familien oder Bauherren, die Wert auf eine durchdachte Wohnlösung legen.

Das Grundstück befindet sich in einem ruhigen Neubaugebiet mit hochwertiger Nachbarschaftsbebauung - eine sichere Investition in Wohnqualität und Zukunft.

Ein attraktives Angebot mit hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis im Landkreis Eichstätt.

Gerne stehen wir Ihnen von der MILLER REAL ESTATE GROUP für weiterführende Informationen, ausführliche Unterlagen sowie persönliche Besichtigungstermine zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Hitzhofen-Hofstetten zählt zu den gefragten Wohnlagen im Landkreis Eichstätt und liegt in unmittelbarer Nähe zu Ingolstadt.

Die Kombination aus ruhiger Wohnatmosphäre und optimaler Verkehrsanbindung macht diesen Standort besonders attraktiv.

Hier verbinden sich Lebensqualität, Sicherheit und Zukunftsperspektive.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Informationen jederzeit unter Tel.: Frau Marina Miller +49 (0)162 - 74 61 377 oder
E-Mail: info@miller-realestate.de zur Verfügung.

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Als Immobilienmaklerunternehmen ist die MILLER REAL ESTATE GROUP nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.


Lage

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