| Typ | Doppelhaushälfte |
|---|---|
| Wohnfläche ca. | 155 m² |
| Zimmer | 5,5 |
|---|
| Grundstücksfläche | 434 m² |
|---|---|
| Schlafzimmer | 3 |
| Badezimmer | 2 |
| Kaufpreis | 385.000 € |
|---|---|
| Provision | 3,57% |
Diese Doppelhaushälfte mit verlängerten Erbbaurecht für 99 Jahre in Hiltrup-Mitte überzeugt mit einer üppigen Wohnfläche von ca. 155 m², die sich über drei Etagen erstreckt.
Im Erdgeschoss erwartet Sie der Eingangsbereich, von dem aus rechts das Gäste-WC zugänglich ist. Herzstück dieser Ebene ist der offene Essbereich mit angrenzendem Wohnzimmer. Über eine Terrassentür gelangen Sie in den sonnigen Süd-Westgarten, der sowohl Entspannung als auch gesellige Stunden im Freien ermöglicht. Die Küche ist sowohl vom Eingangsbereich als auch vom Esszimmer aus begehbar.
Das Obergeschoss überzeugt mit zwei Schlafzimmern und einem Büro. Besonders hervorzuheben ist das große Zimmer mit Zugang zu einer schönen Süd-West-Loggia – ein idealer Ort, um den Feierabend in ruhiger Atmosphäre zu genießen. Ein Tageslichtbad mit Badewanne komplettiert diese Etage.
Im Dachgeschoss befindet sich ein helles Atelier-Zimmer, das sich hervorragend als Gäste-, Arbeits- oder Schlafzimmer eignet. Ein kleines Bad sowie ein zusätzlicher Abstellraum sorgen hier für Komfort und Autarkie.
Der Keller beherbergt neben einem Anschlussraum und einem Waschraum auch einen Vorratsraum. Ein beheizbarer Hobbyraum mit direktem Zugang zum Garten eröffnet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Hobby, Arbeiten und vieles mehr.
Mit seiner Kombination aus viel Platz, einem flexiblen Raumkonzept und dem attraktiven Süd-Westgarten stellt dieses Haus ein ideales Zuhause für all jene dar, die Wert auf Komfort, Funktionalität und eine angenehme Wohnatmosphäre legen.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass sich die Immobilie auf einem Erbbaurechtsgrundstück befindet, dessen Vertrag jedoch gerade erst auf 99 Jahre zu verbesserten Konditionen verlängert wurde. Der Erbbauzins beträgt 1.700,00 € jährlich. Die vertraglich vereinbarte Beleihungsgrenze liegt bei 80 % des Immobilienwerts (Bauwerk + Erbbaurecht) und stellt eine sehr käuferfreundliche Regelung dar.
Die Immobilie wird ca. ab dem 01.05.2026 freigestellt.