Rerik: Grundstück in sonniger Westlage zwischen Ostsee und Salzhaff

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18230 Rerik
Mecklenburg-Vorpommern
225.000 €
Kaufpreis
TraumImmo-ID: ZE6QN3U
Partner-ID: 630440983
Partner-Objekt von: RegionalImmobilien24
Anbieter:
Anonym

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Information

      • Grundstücksfläche: 555.0

      Kaufpreis & Kosten

      Kaufpreis225.000 €
      Provision2,97%

      Über dieses Traum-Gewerbegrundstück

      Objektbeschreibung

      Zum Verkauf steht ein attraktiv gelegenes Baugrundstück in ruhiger, gewachsener Wohnlage von Rerik. Es handelt sich um die hintere Teilfläche eines noch zu vermessenden Gesamtgrundstücks mit einer geplanten Größe von etwa 555 m². Das Areal liegt geschützt in zweiter Reihe und eignet sich hervorragend für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus – ideal für Bauherren mit Anspruch an Lage, Ausrichtung und Entwicklungspotenzial.

      Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 19 „Friedensstraße – 30er Jahre“ der Stadt Ostseebad Rerik (Planungsstand 02.08.2018), aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Gemäß den Festsetzungen ist eine Bebauung grundsätzlich zulässig, vorbehaltlich der Einhaltung der planungsrechtlichen Vorgaben. Eine abschließende Prüfung erfolgt im Rahmen des jeweiligen Bauantragsverfahrens durch die zuständige Baubehörde. Der Zugang ist über eine eigene Zufahrt gewährleistet; die technische Erschließung ist im Zuge der Grundstücksteilung in Abstimmung mit den zuständigen Versorgungsunternehmen sowie dem Bauamt Neubukow-Salzhaff sicherzustellen.

      Die Festsetzungen des Bebauungsplans sehen für das Plangebiet die Ausweisung als WA – Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO vor. Zulässig sind Wohnnutzungen sowie wohnverträgliches Gewerbe, kleinere Läden, Gaststätten und soziale Einrichtungen. Vorgesehen ist eine Bebauung mit maximal einem Vollgeschoss (I), wobei Einzel- und Doppelhäuser (ED) in offener Bauweise zulässig sind. Das Dachgeschoss kann ausgebaut werden, wodurch zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann. Für die Baukörper gelten eine Traufhöhe (THmax) von 3,50 m und eine Firsthöhe (FHmax) von 7,00 m, jeweils gemessen ab Geländeniveau. Die Bauweise ist somit auf Einzel- und Doppelhäuser beschränkt; Hausgruppen oder Reihenhäuser sind nicht zulässig. Die Baugrenzen sind im Lageplan eindeutig festgesetzt, sodass eine Bebauung nur innerhalb der markierten Flächen möglich ist.

      Da der Bebauungsplan keine feste Grundflächenzahl (GRZ) vorgibt, gilt gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO der Regelwert für Allgemeine Wohngebiete: GRZ = 0,4.
      Eine Abweichung hiervon ist nur im Einzelfall über eine Sonderregelung oder Befreiung nach § 31 BauGB möglich.

      Die Umgebung ist geprägt von der charmanten Siedlungsstruktur der 1930er-Jahre mit überwiegend wohnlich genutzten Einfamilienhäusern. Neubauten sollen sich in Maßstab und Gestaltungsbild an diesem ortsbildprägenden Charakter orientieren. Eine Nutzung als Ferien- oder Zweitwohnsitz ist gemäß den städtebaulichen Vorgaben nur eingeschränkt möglich; vielmehr wird eine vorrangige Nutzung als dauerhafter Hauptwohnsitz angestrebt.

      Das vordere Grundstück mit dem Bestandsgebäude ist bereits verkauft. Die angebotene hintere Teilfläche bietet damit eine seltene Gelegenheit zur Errichtung eines individuellen Neubaus in gefragter Lage zwischen Ostsee und Salzhaff.


      Lage

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