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Verkaufsunterlagen zusammenstellen: Welche Dokumente braucht man ohne Makler?

7 Min. Lesezeit

Ohne Makler fällt eine Aufgabe vollständig auf Sie zurück, die sonst unbemerkt im Hintergrund abläuft: das Zusammenstellen der Verkaufsunterlagen. Diese Dokumente sind das Fundament jedes seriösen Verkaufs – ohne sie prüft keine Bank die Finanzierung des Käufers, und kein Notar setzt den Kaufvertrag auf. Wir zeigen Ihnen mit einer vollständigen Checkliste, welche amtlichen Nachweise Sie brauchen, woher Sie jedes Dokument bekommen und welche Kosten dabei entstehen.

Warum vollständige Unterlagen über den Verkauf entscheiden

Beim Verkauf mit Makler übernimmt dieser das Beschaffen und Ordnen der Unterlagen. Verkaufen Sie privat, wird das zu Ihrer Aufgabe – und sie ist wichtiger, als viele Eigentümer glauben. Vollständige, aktuelle Dokumente wirken auf Kaufinteressenten seriös und beschleunigen die Entscheidung. Fehlen Nachweise, entsteht schnell der Eindruck, hier werde etwas verschwiegen.

Hinzu kommt: Ohne bestimmte Unterlagen geht es rechtlich nicht weiter. Die finanzierende Bank des Käufers verlangt Grundbuchauszug, Grundriss und Wohnflächennachweis, bevor sie ein Darlehen zusagt. Der Notar benötigt einen aktuellen Grundbuchauszug, um den Kaufvertrag vorzubereiten – die notarielle Beurkundung ist zwingend vorgeschrieben (§ 311b BGB). Und der Energieausweis muss dem Käufer nach dem Gebäudeenergiegesetz von Gesetzes wegen vorgelegt werden. Wer die Unterlagen früh und vollständig sammelt, vermeidet Verzögerungen kurz vor dem Notartermin.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Die genaue Liste hängt vom Objekt ab. Für nahezu jeden Verkauf – ob Haus oder Wohnung – benötigen Sie diese Basis-Unterlagen:

  • aktueller Grundbuchauszug (möglichst nicht älter als drei bis sechs Monate)
  • gültiger Energieausweis
  • Grundriss sowie eine Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung
  • Lageplan bzw. Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte)
  • Bauunterlagen: Baugenehmigung, Bauzeichnungen und Baubeschreibung
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen (Rechnungen, Fotos)
  • aktueller Grundsteuerbescheid und Nachweis der Gebäudeversicherung
  • bei Bedarf ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis und eine Altlastenauskunft

Verkaufen Sie eine Eigentumswohnung, kommen die Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinzu:

  • Teilungserklärung samt Aufteilungsplan
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
  • aktueller Wirtschaftsplan und die letzten Hausgeldabrechnungen
  • Höhe der Instandhaltungsrücklage

Ist das Objekt vermietet, legen Sie zusätzlich den Mietvertrag und die aktuellen Nebenkostenabrechnungen bereit.

Dokument für Dokument: So beschaffen Sie die Unterlagen

Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug weist Eigentümer, Grundstücksgröße, Rechte und Belastungen (etwa Grundschulden oder Wegerechte) aus. Sie erhalten ihn beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts, in einigen Bundesländern auch online über das Justizportal. Einsicht bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO) – als Eigentümer ist das automatisch der Fall. Eine unbeglaubigte Abschrift kostet rund 10 Euro, eine beglaubigte etwa 20 Euro; der elektronische Abruf ist oft für rund 8 Euro und sofort verfügbar. Für Notar und Bank sollte der Auszug aktuell sein.

Energieausweis

Der Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht und zehn Jahre gültig (§ 79 GEG). Es gibt zwei Varianten: Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und kostet meist 50 bis 120 Euro. Der aussagekräftigere Bedarfsausweis wird anhand der Bausubstanz berechnet, erfordert oft eine Vor-Ort-Begehung und liegt bei rund 300 bis 500 Euro. Ausgestellt wird er von qualifizierten Energieberatern, Schornsteinfegern oder über zertifizierte Online-Dienste. Wichtig: Schon in der Immobilienanzeige müssen Sie zentrale Kennwerte angeben – Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse (§ 87 GEG). Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen, nach Vertragsabschluss an den Käufer zu übergeben (§ 80 GEG). Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 108 GEG).

Grundriss und Wohnflächenberechnung

Käufer und Banken wollen wissen, wie die Immobilie aufgeteilt ist und wie groß die Wohnfläche tatsächlich ist. Den Grundriss finden Sie in den Bauunterlagen; fehlt er, hilft das Bauaktenarchiv der Gemeinde oder ein neues Aufmaß durch einen Architekten oder Dienstleister. Die Wohnfläche wird üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermittelt, die etwa festlegt, dass Räume unter zwei Metern Höhe oder Balkone nur anteilig zählen. Eine korrekte Berechnung schützt Sie vor späteren Streitigkeiten, denn eine deutlich zu klein oder zu groß angegebene Fläche kann den Käufer zu Minderung oder Schadenersatz berechtigen.

Lageplan und Flurkarte

Der Lageplan bzw. die (Automatisierte) Liegenschaftskarte – umgangssprachlich Flurkarte – zeigt die Grundstücksgrenzen, die Lage der Gebäude und die Flurstücksnummern. Sie beantragen sie beim Kataster- oder Vermessungsamt oder über das Geoportal Ihres Bundeslandes, meist für 15 bis 60 Euro. Ergänzend gibt der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis Auskunft über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen; ein Negativattest ist häufig kostenlos, ein Positivbescheid kostet bis zu etwa 50 Euro je Flurstück. In einigen Bundesländern, etwa Bayern, gibt es kein Baulastenverzeichnis – dort sind entsprechende Angaben über das Grundbuch und den Bebauungsplan zu klären.

Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)

Die Teilungserklärung regelt, welche Gebäudeteile Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind, und enthält die Gemeinschaftsordnung mit den Rechten und Pflichten der Eigentümer. Sie liegt in der Regel bei der Hausverwaltung vor; andernfalls fordern Sie eine Abschrift beim Grundbuchamt an. Eine beglaubigte Kopie kostet meist 70 bis 140 Euro. Zusammen mit den Versammlungsprotokollen und den Hausgeldabrechnungen geben diese Unterlagen dem Käufer ein Bild vom Zustand und der Finanzlage der Eigentümergemeinschaft.

Was kostet die Beschaffung der Unterlagen?

Die reinen Amtsgebühren halten sich in Grenzen. Als grobe Orientierung:

  • Grundbuchauszug: rund 10 bis 20 Euro
  • Energieausweis: 50 bis 120 Euro (Verbrauch) bzw. 300 bis 500 Euro (Bedarf)
  • Flurkarte/Liegenschaftskarte: 15 bis 60 Euro
  • Baulastenauszug: 0 bis rund 50 Euro
  • beglaubigte Teilungserklärung: 70 bis 140 Euro

Für ein Einfamilienhaus mit vorhandenem Verbrauchsausweis kommen Sie damit oft mit einem niedrigen dreistelligen Betrag aus. Teurer wird es, wenn Dokumente fehlen und neu erstellt werden müssen – etwa ein Bedarfsausweis mit Begehung oder ein neues Aufmaß für den Grundriss. Genau hier liegt ein Vorteil des Privatverkaufs: Diese Beschaffung erledigen Sie selbst und sparen die Maklerprovision, die ein Vielfaches dieser Kosten ausmacht.

Vorteile und Nachteile der Beschaffung in Eigenregie

  • Vorteil – Kostenersparnis: Sie zahlen nur die amtlichen Gebühren statt einer Provision und behalten die volle Kontrolle über Ihre Unterlagen.
  • Vorteil – Wissen aus erster Hand: Beim Sichten der Dokumente entdecken Sie selbst mögliche Schwachstellen – etwa eine veraltete Baugenehmigung – und können sie vor dem Verkauf klären.
  • Vorteil – schnellere Auskunft: Sie beantworten Fragen von Interessenten und Banken direkt, weil Sie alle Papiere zur Hand haben.
  • Nachteil – Zeitaufwand: Ämter, Hausverwaltung und Energieberater arbeiten unterschiedlich schnell; einzelne Auszüge können Tage bis Wochen dauern.
  • Nachteil – Überblick nötig: Sie müssen wissen, welche Unterlagen Ihr konkretes Objekt erfordert, damit nichts Wichtiges fehlt.
  • Nachteil – Fehlerrisiko: Falsche Flächenangaben oder ein fehlender Energieausweis können rechtliche Folgen haben.

FAQ zu den Verkaufsunterlagen

Wie aktuell muss der Grundbuchauszug sein?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis erwarten Notar und finanzierende Bank jedoch einen Auszug, der nicht älter als drei bis sechs Monate ist. Fordern Sie ihn daher erst an, wenn der Verkauf konkret wird.

Brauche ich zwingend einen Energieausweis?

Ja. Beim Verkauf ist der Energieausweis mit wenigen Ausnahmen – etwa für kleine Gebäude oder bestimmte Baudenkmäler – Pflicht. Fehlt er oder fehlen die Pflichtangaben in der Anzeige, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – welchen brauche ich?

Für viele Bestandsgebäude dürfen Sie frei wählen. Ein Bedarfsausweis ist jedoch vorgeschrieben, wenn der Bauantrag vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gestellt wurde, das Gebäude weniger als fünf Wohnungen hat und energetisch nicht auf dieses Niveau saniert wurde. Im Zweifel klärt das der Aussteller mit Ihnen.

Woher bekomme ich Unterlagen, die ich nicht mehr habe?

Grundbuchauszug und Teilungserklärung erhalten Sie beim Grundbuchamt, Bauzeichnungen und Baugenehmigung im Bauaktenarchiv der Gemeinde, die Flurkarte beim Katasteramt. Bei Wohnungen ist die Hausverwaltung die erste Anlaufstelle für Protokolle und Abrechnungen.

Muss ich Interessenten wirklich alle Unterlagen zeigen?

Sie müssen alles offenlegen, was für die Kaufentscheidung wesentlich ist – insbesondere Mängel. Das Verschweigen bekannter Mängel kann Schadenersatzansprüche auslösen. Sensible Dokumente geben Sie am besten erst an ernsthafte Interessenten mit Finanzierungsnachweis heraus.

Fazit: Mit vollständigen Unterlagen souverän verkaufen

Die Verkaufsunterlagen sind der Teil des Privatverkaufs, den sonst der Makler übernimmt – und der sich mit etwas Organisation gut selbst bewältigen lässt. Sammeln Sie früh, prüfen Sie jedes Dokument auf Aktualität und halten Sie für Eigentumswohnungen die Unterlagen der Gemeinschaft bereit. So treten Sie gegenüber Interessenten, Banken und Notar professionell auf, vermeiden Verzögerungen und sparen zugleich die Maklerprovision. Wenn Sie so weit sind, präsentieren Sie Ihre Immobilie mit einem vollständigen Exposé auf TraumImmo.