Ein unterschriebener Kaufvertrag ist nur so viel wert wie die Zahlungsfähigkeit des Käufers dahinter. Platzt die Finanzierung nach dem Notartermin, verlieren Sie Wochen, bleiben womöglich auf Kosten sitzen und müssen Ihre Immobilie erneut anbieten. Deshalb sollten Sie die Bonität jedes ernsthaften Interessenten prüfen, bevor Sie sich festlegen. Wir zeigen Ihnen, welche Nachweise Sie verlangen dürfen, wie Sie unter mehreren Bewerbern den zahlungssichersten auswählen und wie Sie sich zusätzlich im Kaufvertrag absichern.
Warum die Bonitätsprüfung vor dem Notartermin so wichtig ist
Der Kaufvertrag über eine Immobilie muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Ab der Beurkundung sind Sie und der Käufer fest gebunden. Zahlt der Käufer den vereinbarten Kaufpreis dann nicht, können Sie zwar nach Setzen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) sowie Verzugszinsen und Schadenersatz verlangen – bis das geklärt ist, vergehen aber oft Monate.
Erschwerend kommt hinzu: Solange die zugunsten des Käufers eingetragene Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB) im Grundbuch steht, können Sie die Immobilie nicht an jemand anderen verkaufen. Im schlechtesten Fall müssen Sie deren Löschung gerichtlich durchsetzen. Eine sorgfältige Prüfung im Vorfeld ist deshalb der wirksamste Schutz – und kostet Sie nur wenige Fragen und Unterlagen.
Diese drei Nachweise belegen die Zahlungsfähigkeit
Verlassen Sie sich nicht auf ein einzelnes Dokument, sondern bilden Sie sich ein Gesamtbild aus mehreren Bausteinen:
- Finanzierungsbestätigung der Bank: der aussagekräftigste Beleg. Die finanzierende Bank erklärt darin, den Kauf zu finanzieren. Achten Sie darauf, dass sich die Bestätigung auf genau Ihre Immobilie und den vereinbarten Kaufpreis bezieht und keine offenen Bedingungen mehr enthält. Eine unverbindliche Vorabprüfung oder ein bloßer Kreditrechner-Ausdruck ersetzt keine konkrete Zusage.
- Eigenkapitalnachweis: Eine solide Finanzierung ruht auf ausreichend Eigenkapital. Als Faustregel sollten Käufer mindestens die Kaufnebenkosten – Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklerlohn – sowie idealerweise rund 20 Prozent des Kaufpreises aus eigenen Mitteln aufbringen. Als Nachweis dienen aktuelle Konto- oder Depotauszüge.
- SCHUFA-Selbstauskunft: Sie gibt Aufschluss über die Zahlungshistorie und etwaige Negativmerkmale. Wichtig: Diese Auskunft kann nur der Käufer selbst beibringen (mehr dazu weiter unten).
In sechs Schritten den zahlungssichersten Käufer auswählen
Haben Sie mehrere Interessenten, hilft ein festes Vorgehen, den verlässlichsten auszuwählen – und zwar unabhängig davon, wer den sympathischsten Eindruck macht.
Schritt 1: Früh nach dem Finanzierungsstand fragen
Sprechen Sie den Finanzierungsstand bereits bei der Besichtigung an. Wer bar oder mit gesicherter Finanzierung kauft, kann das in der Regel offen benennen. Ausweichende Antworten sind ein erstes Warnsignal.
Schritt 2: Verbindliche Finanzierungsbestätigung verlangen
Bitten Sie ernsthafte Interessenten um eine schriftliche Finanzierungsbestätigung ihrer Bank. Prüfen Sie, ob Betrag, Objekt und Datum stimmen und ob die Zusage noch gültig ist. Frische Bestätigungen sind belastbarer als mehrere Monate alte.
Schritt 3: Eigenkapital plausibilisieren
Lassen Sie sich den Eigenkapitalanteil belegen. Je höher der Eigenanteil, desto stabiler steht die Finanzierung – und desto geringer das Risiko, dass die Bank kurz vor der Auszahlung noch abspringt.
Schritt 4: SCHUFA-Selbstauskunft erbitten
Bitten Sie den Käufer, Ihnen eine aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft vorzulegen. Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO enthält sämtliche gespeicherten Einträge samt Score und eignet sich gut als Nachweis. Achten Sie auf offene Zahlungsstörungen oder Negativeinträge.
Schritt 5: Seriosität und Gesamteindruck bewerten
Zahlen sind nicht alles. Wirkt der Interessent verbindlich, hält er Zusagen ein, meldet er sich zuverlässig zurück? Ein Käufer, der Unterlagen zügig und vollständig liefert, ist erfahrungsgemäß auch beim Kaufpreis verlässlich.
Schritt 6: Absicherung im Kaufvertrag festhalten
Vereinbaren Sie mit dem Notar die üblichen Sicherungen: Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist und der Notar die Fälligkeit schriftlich mitteilt. Bei besonderem Sicherungsbedürfnis lässt sich zusätzlich ein Notaranderkonto vereinbaren – das verursacht jedoch Extrakosten und ist nur in Sonderfällen sinnvoll.
SCHUFA und Datenschutz: Was Sie dürfen – und was nicht
Als privater Verkäufer dürfen Sie keine SCHUFA-Auskunft über den Käufer einholen. Auskunfteien geben Bonitätsdaten über Dritte nur bei einem berechtigten Interesse heraus; die Anforderungen dafür sind hoch und beim gewöhnlichen Immobilienverkauf regelmäßig nicht erfüllt. Der zulässige Weg ist deshalb die freiwillige Selbstauskunft, die der Käufer Ihnen vorlegt. Welche Angaben in eine Bonitätsauskunft überhaupt einfließen dürfen und unter welchen Voraussetzungen Wahrscheinlichkeitswerte genutzt werden, regelt § 31 BDSG.
Ein Blick lohnt sich 2026 besonders: Mit dem neuen SCHUFA-Score, der ab dem 17. März 2026 gilt, wird die Bewertung transparenter. Statt eines Prozentwerts gibt es künftig eine Punkteskala von 100 bis 999, die auf zwölf klar benannten Kriterien beruht. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Score zudem kostenlos und täglich im digitalen SCHUFA-Konto einsehen. Für Käufer heißt das: Sie können ihre Bonität leichter belegen. Für Sie als Verkäufer wird die vorgelegte Auskunft dadurch nachvollziehbarer.
Woran Sie einen unsicheren Käufer erkennen
Einzelne dieser Punkte müssen nichts bedeuten – häufen sie sich, ist Vorsicht geboten:
- ausweichende oder wechselnde Angaben zur Finanzierung
- keine oder nur eine unverbindliche Finanzierungsbestätigung
- auffällig wenig oder gar kein Eigenkapital
- Drängen auf einen sehr schnellen Notartermin ohne prüfbare Unterlagen
- Wunsch nach ungewöhnlichen Vertragskonstruktionen, etwa einer Ratenzahlung des Kaufpreises
- offene Negativmerkmale in der SCHUFA-Selbstauskunft
FAQ zur Bonitätsprüfung des Käufers
Darf ich als Verkäufer selbst eine SCHUFA-Auskunft über den Käufer einholen?
Nein. Eine Bonitätsauskunft über eine andere Person setzt ein berechtigtes Interesse voraus, das beim privaten Immobilienverkauf in der Regel nicht anerkannt wird. Bitten Sie den Käufer stattdessen um seine eigene SCHUFA-Selbstauskunft.
Was ist der Unterschied zwischen Finanzierungsbestätigung und Finanzierungszusage?
Eine Finanzierungsbestätigung signalisiert die grundsätzliche Bereitschaft der Bank und ist häufig noch an Bedingungen geknüpft. Eine verbindliche Darlehenszusage ist die belastbarere Stufe. Achten Sie vor dem Notartermin darauf, wie konkret und verbindlich das Dokument formuliert ist.
Wie viel Eigenkapital sollte ein Käufer mitbringen?
Als Orientierung gilt: mindestens die Kaufnebenkosten aus eigener Tasche, besser zusätzlich rund 20 Prozent des Kaufpreises. Je mehr Eigenkapital, desto stabiler die Finanzierung – zwingend vorgeschrieben ist aber keine feste Quote.
Darf ich einen Käufer wegen schlechter Bonität ablehnen?
Ja. Als Verkäufer entscheiden Sie frei, mit wem Sie den Vertrag schließen. Sie sind nicht verpflichtet, an den Höchstbietenden oder den Erstinteressenten zu verkaufen, und dürfen die Zahlungssicherheit zum Auswahlkriterium machen.
Was passiert, wenn der Käufer nach der Beurkundung nicht zahlt?
Sie können ihn in Verzug setzen, Verzugszinsen verlangen und nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB). Weil das aufwendig ist und die Auflassungsvormerkung die Immobilie eine Weile blockiert, ist die Prüfung im Vorfeld deutlich einfacher als die spätere Rückabwicklung.
Fazit: Zahlungssicherheit vor Sympathie
Die Bonität des Käufers zu prüfen ist kein Misstrauen, sondern kaufmännische Sorgfalt. Verlangen Sie eine belastbare Finanzierungsbestätigung, lassen Sie sich das Eigenkapital und eine aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft zeigen und achten Sie auf einen stimmigen Gesamteindruck. Wer unter mehreren Interessenten den zahlungssichersten auswählt und die üblichen Sicherungen im Kaufvertrag nutzt, verkauft nicht nur zum besten Preis, sondern vor allem verlässlich.