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Grunderwerbsteuer im Saarland: Warum der Satz zu den höchsten zählt

6 Min. Lesezeit

Wer im Saarland ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, zahlt mit 6,5 Prozent einen der höchsten Grunderwerbsteuersätze in ganz Deutschland. Bei einem typischen Kaufpreis von 300.000 Euro sind das fast 20.000 Euro allein an Steuer – zusätzlich zu Notar, Grundbuch und Finanzierung. Wir erklären, wie dieser Satz zustande kam, rechnen die Steuer an konkreten Beispielen vor und zeigen, an welchen Stellen Sie legal sparen können.

Was ist die Grunderwerbsteuer – und warum ist sie im Saarland so hoch?

Die Grunderwerbsteuer fällt an, sobald ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung den Eigentümer wechselt. Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder Kaufvertrag über eine inländische Immobilie (§ 1 GrEStG). Bundesweit sieht das Gesetz eigentlich einen Regelsatz von 3,5 Prozent vor (§ 11 GrEStG) – doch diesen Satz erhebt heute kaum noch ein Bundesland.

Der Grund liegt in der Föderalismusreform von 2006: Seitdem dürfen die Länder den Steuersatz selbst festlegen (Art. 105 Abs. 2a GG). Da das gesamte Aufkommen den Ländern zufließt, haben fast alle die Gelegenheit genutzt und den Satz angehoben. Das Saarland ist dabei besonders weit gegangen und schöpft mit 6,5 Prozent den derzeit höchsten in Deutschland üblichen Satz voll aus.

So hat sich der Steuersatz im Saarland entwickelt

Kaum ein Bundesland hat so schnell und so oft erhöht wie das Saarland. Innerhalb weniger Jahre kletterte der Satz von 3,5 auf 6,5 Prozent:

  • bis 31.12.2010: 3,5 %
  • ab 2011: 4,0 %
  • ab 2012: 4,5 %
  • 2013 bis 2014: 5,5 %
  • seit 1. Januar 2015: 6,5 %

Damit hat das Saarland den Satz in nur vier Jahren viermal angehoben – häufiger als jedes andere Bundesland. Seit 2015 ist der Wert allerdings stabil geblieben; eine weitere Erhöhung steht aktuell nicht im Raum. Für die Berechnung gilt immer der Satz, der zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags in Kraft ist.

Grunderwerbsteuer im Saarland berechnen

Die Formel ist einfach: Kaufpreis × 6,5 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung, in der Regel also der beurkundete Kaufpreis samt fest mitverkaufter Bestandteile. Das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 GrEStG).

Ein paar typische Beispiele für das Saarland:

  • Kaufpreis 200.000 €13.000 € Grunderwerbsteuer
  • Kaufpreis 300.000 €19.500 € Grunderwerbsteuer
  • Kaufpreis 350.000 €22.750 € Grunderwerbsteuer
  • Kaufpreis 450.000 €29.250 € Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist dabei nur ein Teil der Kaufnebenkosten. Hinzu kommen die Notar- und Grundbuchkosten von zusammen rund 1,5 bis 2 Prozent sowie – falls eingeschaltet – die Maklerprovision. In Summe sollten Sie im Saarland mit Nebenkosten von etwa 8 bis 10 Prozent des Kaufpreises rechnen, die Ihre Bank in der Regel nicht mitfinanziert.

Bundesweiter Vergleich: das Saarland an der Spitze

Im Ländervergleich steht das Saarland ganz oben. Nur drei weitere Länder verlangen ebenfalls 6,5 Prozent: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Am anderen Ende liegt Bayern, das als einziges Land bis heute beim ursprünglichen Satz von 3,5 Prozent geblieben ist.

Wie stark der Standort ins Gewicht fällt, zeigt ein Rechenbeispiel: Für ein Haus zu 350.000 Euro werden im Saarland 22.750 Euro fällig, in Bayern nur 12.250 Euro. Allein die Landesgrenze macht hier einen Unterschied von 10.500 Euro aus.

Ablauf: von der Beurkundung bis zur Unbedenklichkeitsbescheinigung

Um die Abwicklung müssen Sie sich kaum kümmern – vieles läuft automatisch:

  1. Beurkundung: Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und meldet den Verkauf dem Finanzamt.
  2. Zuständigkeit: Im Saarland ist für die Grunderwerbsteuer zentral das Finanzamt Merzig zuständig, unabhängig davon, wo die Immobilie liegt.
  3. Steuerbescheid: Das Finanzamt setzt die Steuer fest und schickt Ihnen den Grunderwerbsteuerbescheid.
  4. Zahlung: Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 15 GrEStG).
  5. Unbedenklichkeitsbescheinigung: Ist die Steuer bezahlt, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (§ 22 GrEStG).
  6. Eintragung: Erst mit dieser Bescheinigung darf das Grundbuchamt Sie als neuen Eigentümer eintragen.

Rechtlich sind Käufer und Verkäufer gemeinsam Steuerschuldner (§ 13 GrEStG). In der Praxis regelt der Kaufvertrag jedoch fast immer, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer allein trägt.

Lässt sich die Grunderwerbsteuer im Saarland senken?

Ganz vermeiden lässt sich die Steuer bei einem normalen Kauf nicht – bei 6,5 Prozent lohnt es sich aber, jeden legalen Hebel zu prüfen:

  • Bewegliche Gegenstände separat ausweisen: Einbauküche, Markise, Sauna oder eine hochwertige Gartenausstattung gehören nicht zum Grundstück. Werden sie im Kaufvertrag gesondert mit Preis aufgeführt, zählen sie nicht zur Bemessungsgrundlage – und sparen 6,5 Prozent ihres Wertes. Die Beträge müssen aber realistisch sein, sonst erkennt das Finanzamt sie nicht an.
  • Neubau – Grundstück und Haus trennen: Kaufen Sie zuerst ein unbebautes Grundstück und beauftragen erst danach unabhängig einen Bauunternehmer, fällt die Steuer nur auf den Grundstückspreis an. Vorsicht ist bei Bauträgerangeboten geboten: Gilt der Vorgang als einheitliches Vertragswerk, besteuert das Finanzamt den gesamten Preis inklusive Gebäude.
  • Steuerbefreiungen nutzen: Bestimmte Erwerbe sind ganz steuerfrei (§ 3 GrEStG) – etwa der Verkauf zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, Übertragungen an Kinder oder Eltern (Verwandte in gerader Linie) sowie Grundstücke mit einem Wert bis 2.500 Euro. Erbschaften und Schenkungen unterliegen ohnehin nicht der Grunderwerbsteuer, sondern der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

FAQ zur Grunderwerbsteuer im Saarland

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer im Saarland 2026?

Der Satz liegt bei 6,5 Prozent des Kaufpreises und gehört damit zu den höchsten in Deutschland. Er ist seit dem 1. Januar 2015 unverändert.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?

Gesetzlich haften beide Parteien gemeinsam. Üblich und im Kaufvertrag meist so festgehalten ist jedoch, dass der Käufer die Steuer allein bezahlt.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?

Nach der notariellen Beurkundung erhalten Sie vom Finanzamt einen Steuerbescheid. Die Steuer ist dann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe zu überweisen.

Fällt beim Erben oder Verschenken einer Immobilie Grunderwerbsteuer an?

Nein. Der Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Stattdessen kann die Erbschaft- oder Schenkungsteuer greifen, für die jedoch großzügige Freibeträge gelten.

Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Bei einer selbst genutzten Immobilie nicht. Vermieten Sie das Objekt, zählt die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungsnebenkosten und lässt sich zusammen mit dem Gebäude über die Abschreibung (AfA) steuerlich geltend machen.

Fazit

Das Saarland zählt mit 6,5 Prozent zu den teuersten Bundesländern bei der Grunderwerbsteuer – die Folge von vier Erhöhungen in nur vier Jahren. Bei einem Hauskauf summiert sich das schnell auf über 20.000 Euro, die Sie aus Eigenkapital aufbringen müssen. Kalkulieren Sie die Steuer daher von Anfang an in Ihr Budget ein, prüfen Sie die gesonderte Ausweisung beweglicher Gegenstände und lassen Sie sich beim Notar zu möglichen Befreiungen beraten. So behalten Sie die Nebenkosten im Griff – und erleben beim Kaufabschluss keine böse Überraschung.