Wer in Bremen oder Bremerhaven eine Immobilie kauft, zahlt seit dem 1. Juli 2025 eine Grunderwerbsteuer von 5,5 Prozent des Kaufpreises. Sie ist damit einer der größten Posten unter den Kaufnebenkosten – bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind das 22.000 Euro. Wir erklären Ihnen, wie hoch die Steuer im Stadtstaat genau ausfällt, wie Sie sie berechnen und in welchen Fällen sie ganz entfällt.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung anfällt. Ausgelöst wird sie in aller Regel durch den notariellen Kaufvertrag, der den Anspruch auf Übereignung begründet (§ 1 GrEStG). Verwechseln Sie sie nicht mit der Grundsteuer: Die Grundsteuer zahlen Eigentümer jedes Jahr, die Grunderwerbsteuer dagegen nur ein einziges Mal beim Erwerb.
Erhoben wird die Steuer von den Bundesländern, das Aufkommen fließt in den jeweiligen Landeshaushalt. Der bundesgesetzliche Regelsatz beträgt zwar nur 3,5 Prozent (§ 11 GrEStG), doch seit der Föderalismusreform von 2006 darf jedes Land seinen eigenen Satz festlegen. Diese Befugnis ist ausdrücklich im Grundgesetz verankert: „Sie haben die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer" (Art. 105 Abs. 2a GG). Deshalb reichen die Sätze bundesweit von 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen bis zu 6,5 Prozent etwa in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bremen 2026?
In der Freien Hansestadt Bremen liegt der Steuersatz aktuell bei 5,5 Prozent. Dieser Satz gilt für alle Erwerbsvorgänge, die seit dem 1. Juli 2025 verwirklicht wurden, und damit auch für das gesamte Jahr 2026. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Kaufvertrags: Wurde die Immobilie noch bis zum 30. Juni 2025 notariell beurkundet, gilt der alte Satz von 5,0 Prozent.
Bremen hat die Steuer damit erstmals seit rund zehn Jahren angehoben. Der Senat brachte die Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte am 3. Dezember 2024 auf den Weg, um den Landeshaushalt zu konsolidieren. Erwartet werden dadurch jährliche Mehreinnahmen von rund 10 Millionen Euro; für Käufer bedeutet die Anhebung im Schnitt etwa 1.400 Euro höhere Nebenkosten (Senatspressestelle Bremen).
Wichtig für die Region: Der Satz von 5,5 Prozent gilt einheitlich im gesamten Bundesland – also sowohl in der Stadt Bremen als auch in Bremerhaven. Zuständig für die Festsetzung und Erhebung ist zentral das Finanzamt Bremerhaven, das alle Erwerbsvorgänge im Land Bremen bearbeitet (Service Bremen). Im bundesweiten Vergleich liegt Bremen mit 5,5 Prozent im oberen Mittelfeld, aber weiterhin unter den Höchstsätzen von 6,5 Prozent.
Rechenbeispiel: So berechnen Sie die Steuer für Bremen
Die Berechnung ist unkompliziert. Sie multiplizieren den Kaufpreis mit dem Steuersatz:
Kaufpreis × 5,5 % = Grunderwerbsteuer
Für eine Immobilie in Bremen mit einem Kaufpreis von 400.000 Euro ergibt sich also:
400.000 € × 5,5 % = 22.000 €
Zum Vergleich einige weitere Kaufpreise:
- 250.000 € Kaufpreis → 13.750 € Grunderwerbsteuer
- 300.000 € Kaufpreis → 16.500 € Grunderwerbsteuer
- 500.000 € Kaufpreis → 27.500 € Grunderwerbsteuer
- 750.000 € Kaufpreis → 41.250 € Grunderwerbsteuer
Die Erhöhung schlägt spürbar zu Buche: Beim Beispiel mit 400.000 Euro zahlen Käufer seit Juli 2025 genau 2.000 Euro mehr als zuvor (22.000 statt 20.000 Euro). Bedenken Sie außerdem, dass die Grunderwerbsteuer nur einer von mehreren Posten der Kaufnebenkosten ist. Hinzu kommen die Notar- und Grundbuchkosten von zusammen rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises sowie – falls beauftragt – eine Maklerprovision. In Bremen sollten Sie insgesamt mit etwa 7,5 bis 9 Prozent Kaufnebenkosten kalkulieren.
Was gehört zur Bemessungsgrundlage – und was nicht?
Grundlage der Besteuerung ist der Wert der Gegenleistung, im Normalfall also der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen (§ 9 GrEStG). Dazu zählen zum Beispiel übernommene Grundschulden oder ein dem Verkäufer eingeräumtes Wohnrecht.
Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören dagegen mitverkaufte bewegliche Gegenstände. Werden im Kaufvertrag etwa eine Einbauküche, eine Sauna, eine Markise oder hochwertige Möbel gesondert ausgewiesen, unterliegt deren Wert nicht der Grunderwerbsteuer. Das kann bares Geld sparen: Weisen Sie eine Einbauküche mit 15.000 Euro separat aus, sinkt die Steuer in Bremen um 825 Euro. Wichtig ist allerdings, dass die Beträge realistisch und nachvollziehbar sind. Setzt der Vertrag den Wert des Inventars zu hoch an, prüft das Finanzamt genauer und erkennt überhöhte Positionen nicht an. Als grobe Faustregel gilt ein Anteil von rund 15 Prozent des Kaufpreises als unkritisch.
Wer zahlt die Steuer und wie läuft es ab?
Gegenüber dem Finanzamt sind rechtlich beide Vertragsparteien Steuerschuldner (§ 13 GrEStG). In nahezu jedem Kaufvertrag wird die Zahlung jedoch dem Käufer zugewiesen – so ist es üblich und marktweit Standard. Der Ablauf sieht in der Praxis so aus:
- Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und zeigt ihn dem Finanzamt an.
- Das Finanzamt Bremerhaven setzt die Steuer fest und verschickt den Grunderwerbsteuerbescheid.
- Der Käufer überweist die Steuer, in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Diese Bescheinigung ist entscheidend: Ohne sie darf der Käufer nicht als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden (§ 22 GrEStG). Die Grunderwerbsteuer ist damit faktisch die letzte Hürde vor dem endgültigen Eigentumsübergang. Planen Sie den Betrag daher fest in Ihre Finanzierung ein – Banken finanzieren die Kaufnebenkosten meist nicht mit, sie müssen aus Eigenkapital kommen.
Ausnahmen: Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt
Nicht jeder Eigentumswechsel löst die Steuer aus. Das Gesetz nennt mehrere Befreiungen (§ 3 GrEStG):
- Geringer Wert: Bleibt die Gegenleistung bei 2.500 Euro oder darunter, wird keine Steuer erhoben (Freigrenze, kein Freibetrag – wird der Betrag überschritten, ist der volle Kaufpreis steuerpflichtig).
- Ehegatten und Lebenspartner: Der Kauf zwischen Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern ist steuerfrei, ebenso der Erwerb im Rahmen einer Scheidung.
- Verwandte in gerader Linie: Verkäufe an Kinder, Enkel oder Eltern – einschließlich Stiefkindern – sind befreit.
- Erbschaft und Schenkung: Wird eine Immobilie vererbt oder verschenkt, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Stattdessen greift hier die Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer.
Wer eine Immobilie also innerhalb der engen Familie überträgt, spart die Grunderwerbsteuer oft vollständig. Für den klassischen Kauf zwischen fremden Dritten gibt es dagegen keine Freibeträge.
FAQ zur Grunderwerbsteuer in Bremen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bremen aktuell?
Der Satz beträgt 5,5 Prozent des Kaufpreises und gilt für alle Kaufverträge seit dem 1. Juli 2025. Für Erwerbsvorgänge bis zum 30. Juni 2025 galt noch der frühere Satz von 5,0 Prozent.
Warum ist die Grunderwerbsteuer in Bremen 2025 gestiegen?
Der Bremer Senat hat den Satz zur Haushaltskonsolidierung um 0,5 Prozentpunkte angehoben – die erste Erhöhung seit rund zehn Jahren. Erwartet werden dadurch Mehreinnahmen von etwa 10 Millionen Euro pro Jahr.
Gilt der Satz auch für Bremerhaven?
Ja. Bremen und Bremerhaven bilden gemeinsam das Bundesland Freie Hansestadt Bremen. Der Satz von 5,5 Prozent gilt einheitlich für beide Städte, zuständig ist zentral das Finanzamt Bremerhaven.
Kann ich die Grunderwerbsteuer sparen?
Beim Kauf unter Fremden ist der Satz nicht verhandelbar. Sparen können Sie aber, indem Sie mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche im Kaufvertrag gesondert und realistisch ausweisen – deren Wert unterliegt nicht der Steuer. Innerhalb der engen Familie greifen zudem die gesetzlichen Befreiungen.
Wann muss ich die Grunderwerbsteuer bezahlen?
Nach der Beurkundung setzt das Finanzamt die Steuer fest und verschickt den Bescheid. Sie ist üblicherweise innerhalb eines Monats zu zahlen. Erst danach erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung ins Grundbuch nötig ist.
Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar?
Bei selbst genutztem Wohneigentum nicht. Wer die Immobilie vermietet, kann die Grunderwerbsteuer dagegen als Anschaffungsnebenkosten über die Abschreibung des Gebäudes steuerlich geltend machen.
Fazit: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Beim Immobilienkauf in Bremen und Bremerhaven fallen 2026 grundsätzlich 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis an – bei 400.000 Euro also 22.000 Euro. Der Satz gilt seit dem 1. Juli 2025 und liegt damit 0,5 Prozentpunkte über dem früheren Wert. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis; mitverkauftes Inventar können Sie herausrechnen, und innerhalb der Familie greifen weitreichende Befreiungen. Kalkulieren Sie den Betrag von Beginn an in Ihr Eigenkapital ein – ohne bezahlte Grunderwerbsteuer keine Eintragung ins Grundbuch. So behalten Sie Ihre Kaufnebenkosten von Anfang an im Griff.