| Selling Price | 1.500.000 € |
|---|---|
| Courtage | no courtage for buyers |
Das zu bebauende Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und somit außerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich daher nach § 34 BauGB. Maßgeblich ist demnach, ob sich das geplante Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt.
Die vorliegenden Varianten zeigen mögliche Bebauungsvarianten für das Grundstück im Rahmen des § 34 BauGB. Die Planung orientiert sich hinsichtlich GRZ (0,3), Geschossigkeit und Dachformen an der umliegenden Bebauung, die durch eine starke Versiegelung und hofartige Strukturen geprägt ist. Es handelt sich um ein Mischgebiet, wodurch Wohnen und Gewerbe nebeneinander zulässig sind.
Das Ortsentwicklungskonzept sieht vor, das Wohnen insbesondere für die junge Bevölkerung vor Ort zu stärken und die vorhandenen Potenziale durch Nachverdichtung gezielt zu nutzen. Die dargestellten Varianten dienen ausschließlich der städtebaulichen Orientierung.
Eine konkrete baurechtliche Prüfung und Abstimmung mit dem Bauamt ist im weiteren Verfahren erforderlich. Aufgrund der Lage in Lärmzone B (gemäß Flughafen München) ist bei Wohnnutzung ein erhöhter baulicher Schallschutz erforderlich.
Die ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle ist bebaut mit einem einem Wohngebäude mit Stall und Tenne, einem großen Stadel, einem Backhaus mit Waschküche sowie einer kleineren Scheune und einem Hühnerhaus.