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Umzugskostenpauschale: Was ist das?

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Umzugskostenpauschale: Was ist das?

Wenn Sie sich für eine neue Wohnung oder ein Haus als Bleibe entscheiden, steht als eine der wichtigsten Folgen ein Umzug an. Dieser kann je nach Umfang des Hausstandes das Budget stark belasten. Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, können Sie sich zumindest einen Teil der Kosten erstatten lassen. Sie profitieren dann von der Umzugskostenpauschale. Was genau ist das und um wie viel Geld geht es dabei?

Was ist die Umzugskostenpauschale?

Der Gesetzgeber unterstützt berufliche Flexibilität und Mobilität. Wenn Sie aus beruflichen Gründen die Wohnung wechseln, können Sie von einer Umzugskostenpauschale profitieren. Dabei können Sie Ausgaben bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich geltend machen und so Ihre Steuerlast reduzieren. Dabei soll die von den Behörden angesetzte Summe die finanzielle Belastung durch den beruflich bedingten Wohnungswechsel erleichtern. Voraussetzungen sind:

  • ein Umzug aus beruflichen Gründen in eine neue Wohnung (nur Erstwohnsitz) in einer anderen Stadt;
  • eine verringerte Fahrzeit von ca. einer Stunde, wobei Lebenspartner und Ehepartner Ihre benötigte Zeit addieren können, sofern es sich um verschiedene Wege handelt (nicht entscheidend: die Strecke des Arbeitsweges);
  • ein Umzug aus dem Ausland zurück nach Deutschland;
  • Einzelfallentscheide, die zu deutlich verbesserten Arbeitsbedingungen führen wie beispielsweise der Umzug nahe zur Einsatzstätte bei Bereitschaftsdienstleistenden.

Für alle anderen Fällen gilt die Umzugskostenpauschale nicht. Es gibt jedoch besondere Steuerentlastungen für Umzüge aus gesundheitlichen Gründen sowie für private Umzüge.

Wichtig: Änderungen seit 1. Juni 2020

Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich zum 1. Juni 2020 geändert. Die Abrechnung ist an einigen Stellen vereinfacht. Außerdem sind anders als zuvor in einem Haushalt Ledige, Verheiratete, Geschiedene und Verwitwete sowie im gewissen Maße auch Kinder nun gleichgestellt. Darüber hinaus passt der Gesetzgeber weiterhin jährlich die Höhe der Umzugskostenpauschale an.

Welche Ausgaben können Sie für die Umzugskostenpauschale geltend machen?

Es handelt sich um einen Pauschalbetrag. Dieser gibt eine Höchstsumme an, die bei einem beruflichen Umzug Ihre Steuerlast reduziert. Sie sind allerdings verpflichtet, die Ausgaben zu belegen. Es gibt nur wenige Ausnahmen von der Nachweispflicht.

Das Bundesverwaltungsamt verweist in einer Auflistung auf das Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Zu den absetzbaren Kosten gehören demnach:

  • Beförderungsauslagen (die Transportkosten),
  • Reisekosten (für Wohnungssuche und andere Umzugsvorbereitungen) in Höhe des Kilometergeldes,
  • Mietentschädigung bei doppelter Mietbelastung (bei zeitlich sich überlappenden Mietverträgen) für bis zu sechs Monate für die alte und bis zu drei Monaten für die neue Wohnung,
  • Maklerkosten (nur für Mietobjekte),
  • Transportschäden,
  • Kosten für Nachhilfeunterricht der Kinder, sofern durch Umzug erforderlich (zum Beispiel bei einem anderen Leistungsniveau an der neuen Schule).

Diese Kosten müssen Sie nachweisen. Dazu ist in der Regel eine Rechnung/Quittung (Kassenbeleg) ausreichend. Beim Kilometergeld sind ggf. die Fahrten mit Termin aufzulisten und anhand des kürzesten Wegs zu berechnen.

Außerdem können Sie weitere Kosten pauschal absetzen. Dazu sind keine Belege erforderlich. Unter solche Ausgaben fallen zum Beispiel:

  • Gebühren für Änderungen der Ausweispapiere,
  • Gebühren für das Ummelden von Fahrzeugen,
  • Trinkgeld und Verpflegungsaufwand für Umzugshelfer,
  • Schönheitsreparaturen der alten Wohnung,
  • Elektriker- und Klempnerarbeiten wie Anbringen von Lampen sowie Herd- oder Spülmaschinenanschlüsse,
  • Ausgaben für die Änderungen des Telefonanschlusses

Wie hoch ist die Umzugskotenpauschale?

Die Höhe der Pauschale ändert sich jedes Jahr. Sie besteht aus mehreren Teilen. Die aktuellen Sätze sind auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums. Beispielhaft sind die Sätze zum 1. April 2022 wie folgt angegeben:

  • Der Betrag für Kosten für Nachhilfeunterricht für Kinder, die durch den Umzug Probleme in der Schule haben oder hinter dem Lernziel bleiben steigt zum 1. April 2022 von 1.160 Euro auf 1.181 Euro.
  • Der Pauschalbetrag für sonstige Kosten (ohne Beleg) steigt zum 1. April 2022 von 870 Euro auf 886 Euro. Für jede weitere umziehende und im gleichen Haushalt lebende Person steigt die zusätzliche Pauschale zum 1. April 2022 von 580 auf 599 Euro.
  • Die Pauschalvergütung für Umziehende, die am Tag vor dem Einladen des Hausstands oder nach dem Umzug keine Wohnung haben, steigt zum 1. April 2022 von 174 Euro auf 177 Euro.

Der jeweils neue Satz ist nur dann gültig, wenn das Umzugsgut vor dem 1. April eingeladen wurde. Anderenfalls gilt jeweils der alte Satz.

Aufschläge bei einem zweiten Umzug

Eine Besonderheit gilt, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren zweimal aus beruflichen Gründen umziehen. In diesem Fall steigt die Umzugskostenpauschale ab dem zweiten Wohnungswechsel um 50 Prozent.

Wie können Sie die Kosten für einen beruflichen Umzug beim Finanzamt angeben?

Um die Umzugskostenpauschale nutzen zu können, geben Sie die von Ihnen errechneten Kosten einfach bei der jährlichen Steuererklärung an. In der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) gibt es den Punkt „Weitere Werbungskosten“. Dort tragen Sie die Ausgaben an.

Erkennt diese das Finanzamt an, berücksichtigt es die Summe beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. bei der Berechnung der jährlichen Einkommensteuer. Sofern sich dadurch ein Guthaben ergibt, wird es mit der üblichen Steuererstattung ausbezahlt. Die Umzugskosten reduzieren somit Ihre zu zahlenden Steuern oder anders gesagt: Sie erhalten diese Ausgaben vom Finanzamt erstattet.

Wichtig: Sie erhalten nur eine Erstattung für die Beträge, die Sie nachweisen können oder pauschal abzugsfähig sind. Niedrigere Kosten reduzieren den maximalen Pauschalbetrag. Gehen Ihre Kosten über die Höchstgrenzen der Pauschalbeträge hinaus, erhalten Sie maximal den Pauschalbetrag erstattet. Eine Alternative kann es in diesem Fall sein, den Arbeitgeber die Umzugskosten übernehmen zu lassen. Dann fällt der Steuervorteil weg, Sie haben dafür aber auch keine oder geringere Kosten.

Gilt die Umzugskostenpauschale bei einem privaten Umzug?

Sofern Sie einen beruflichen Umzug privat organisieren, können Sie ebenfalls die Umzugskostenpauschale nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie wie bei einem beauftragten Unternehmen einzelne Ausgaben nachweisen können. Das gilt insbesondere für Aufwandsentschädigungen der Helfer und privat geliehene Fahrzeuge. Ohne Nachweis ist keine Berücksichtigung möglich.

Ein Umzug aus privaten Gründen ist dagegen gar nicht erfasst. Das gilt auch für daraus resultierende Handwerkerkosten. Beides fällt nicht unter das Bundesumzugskostengesetz. Sie können solche Ausgaben jedoch als haushaltsnahe Dienstleistungen mit einer Gesamtsumme von bis zu 20.000 Euro in der Steuererklärung angeben. 20 Prozent der Ausgaben reduzieren dann die zu zahlende Einkommensteuer.

Was passiert bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen?

Wie ein privater Umzug fällt auch ein Wohnungswechsel wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht unter das Bundesumzugskostengesetz. Sie profitieren also nicht von der Umzugskostenpauschale. Sofern Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können, gelten diese Ausgaben jedoch als außergewöhnliche Belastung. Sie können diese Kosten damit komplett von der Steuer absetzen.