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Grunderwerbsteuer in Hessen: Was der 6-Prozent-Satz für Käufer bedeutet

8 Min. Lesezeit

Beim Kauf einer Immobilie in Hessen verlangt das Finanzamt 6,0 Prozent Grunderwerbsteuer – einen der höchsten Sätze in ganz Deutschland. Am hohen Preisniveau des Rhein-Main-Gebiets summiert sich das schnell auf 30.000 Euro und mehr, die Käufer zusätzlich zum Kaufpreis aus eigener Tasche aufbringen müssen. Wir erklären Ihnen, wie sich die Steuer berechnet, wer sie zahlt, welche Spielräume es gibt und wie das neue Hessengeld Ersterwerber spürbar entlastet.

Was ist die Grunderwerbsteuer – und warum sind es in Hessen 6 Prozent?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die immer dann anfällt, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Rechtsgrundlage ist das bundesweit geltende Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Der dort in § 11 GrEStG genannte Regelsatz beträgt eigentlich nur 3,5 Prozent.

Seit der Föderalismusreform dürfen die Bundesländer den Satz aber selbst festlegen. Diese Befugnis ergibt sich aus Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz. Hessen hat davon Gebrauch gemacht und den Satz zum 1. August 2014 auf 6,0 Prozent angehoben. Dieser Wert gilt auch 2026 unverändert.

Im bundesweiten Vergleich liegt Hessen damit im oberen Feld:

  • 3,5 Prozent: Bayern (einziges Land mit dem Regelsatz)
  • 6,0 Prozent: unter anderem Hessen und Berlin
  • 6,5 Prozent: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen

Zum 1. Juli 2025 hat lediglich Bremen den Satz von 5,0 auf 5,5 Prozent erhöht – ansonsten sind die Sätze 2026 stabil geblieben.

Wie sich die Grunderwerbsteuer in Hessen berechnet

Die Rechnung ist auf den ersten Blick einfach: Bemessungsgrundlage ist die sogenannte Gegenleistung, also in der Regel der im notariellen Kaufvertrag beurkundete Kaufpreis. Auf diesen Betrag werden 6,0 Prozent erhoben.

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × 6,0 %

Ein Beispiel: Kostet eine Eigentumswohnung 450.000 Euro, beträgt die Steuer 450.000 × 0,06 = 27.000 Euro. Wichtig ist, dass sich der Steuersatz auf den reinen Grundstücks- und Immobilienwert bezieht. Mitverkauftes bewegliches Zubehör wie eine Einbauküche oder eine Sauna zählt nicht dazu – dazu weiter unten mehr.

Beachten Sie außerdem: Die Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil der Kaufnebenkosten. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten von rund 1,5 bis 2 Prozent sowie – falls beteiligt – die anteilige Maklerprovision. In Summe rechnen Käufer in Hessen ohne Makler mit rund 7,5 bis 8 Prozent Nebenkosten, mit Makler häufig mit über 10 Prozent. Die Grunderwerbsteuer ist dabei der größte Posten.

Was der 6-Prozent-Satz am Frankfurter Preisniveau kostet

Gerade im Rhein-Main-Gebiet macht sich der hohe Satz bemerkbar, weil die Kaufpreise überdurchschnittlich sind. In Frankfurt am Main liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen 2026 bei rund 6.200 Euro, für Häuser je nach Lage zwischen 5.000 und 5.900 Euro. Eine typische 75-Quadratmeter-Wohnung kostet damit schnell rund 465.000 Euro – ein Reihenhaus liegt oft deutlich jenseits von 700.000 Euro.

So viel Grunderwerbsteuer fällt bei üblichen Frankfurter Kaufpreisen an:

  • 400.000 Euro Kaufpreis → 24.000 Euro Steuer
  • 500.000 Euro Kaufpreis → 30.000 Euro Steuer
  • 600.000 Euro Kaufpreis → 36.000 Euro Steuer
  • 750.000 Euro Kaufpreis → 45.000 Euro Steuer

Wie stark der Landessatz durchschlägt, zeigt der Vergleich mit Bayern: Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro zahlen Käufer in Hessen 30.000 Euro, in Bayern mit 3,5 Prozent nur 17.500 Euro. Die Differenz von 12.500 Euro ist reine Standortfrage – für dieselbe Immobilie.

Ablauf: von der Beurkundung bis zur Eintragung ins Grundbuch

Die Grunderwerbsteuer ist eng mit dem Notartermin und dem Grundbuch verzahnt. Der typische Ablauf sieht so aus:

  1. Beurkundung: Der Notar beurkundet den Kaufvertrag. Erst damit entsteht der steuerpflichtige Erwerbsvorgang.
  2. Anzeige an das Finanzamt: Der Notar meldet den Kauf automatisch dem zuständigen Finanzamt. Sie müssen selbst nichts einreichen.
  3. Steuerbescheid: Das Finanzamt setzt die Steuer fest und schickt Ihnen den Grunderwerbsteuerbescheid.
  4. Zahlung: Die Steuer ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
  5. Unbedenklichkeitsbescheinigung: Nach Zahlungseingang stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
  6. Eintragung ins Grundbuch: Erst mit dieser Bescheinigung dürfen Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

Dieser letzte Schritt ist gesetzlich zwingend: Nach § 22 GrEStG darf der Erwerber erst dann eingetragen werden, wenn die Bescheinigung des Finanzamts vorliegt – und die gibt es nur gegen Zahlung. Ohne bezahlte Grunderwerbsteuer werden Sie also nicht Eigentümer.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Steuerschuldner sind laut § 13 GrEStG grundsätzlich beide Vertragsteile – Käufer und Verkäufer gemeinsam. In der Praxis regelt aber nahezu jeder Kaufvertrag, dass der Käufer die Steuer allein trägt. Das Finanzamt wendet sich daher zuerst an ihn.

Zahlt der Käufer nicht, kann das Finanzamt jedoch auf den Verkäufer zugreifen, weil beide gesamtschuldnerisch haften. Ein wichtiger Praxishinweis: Banken finanzieren die Kaufnebenkosten in aller Regel nicht mit. Die Grunderwerbsteuer müssen Sie also aus Eigenkapital aufbringen und von Anfang an einkalkulieren.

Grunderwerbsteuer senken: diese Spielräume gibt es

Am Steuersatz selbst lässt sich nichts ändern. Sie können aber die Bemessungsgrundlage legal verkleinern:

  • Bewegliches Zubehör herausrechnen: Einbauküche, Möbel, Sauna oder eine Photovoltaikanlage sind kein Grundstücksbestandteil. Werden sie im Kaufvertrag separat mit realistischem Wert ausgewiesen, unterliegen sie nicht der Grunderwerbsteuer. Bleiben die Beträge angemessen (Faustregel: bis rund 15 Prozent des Kaufpreises), akzeptiert das Finanzamt das in der Regel. Auch die gesondert ausgewiesene Instandhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung lässt sich abziehen.
  • Familienkäufe nutzen die Befreiungen: Nach § 3 GrEStG ist der Kauf zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ebenso steuerfrei wie der Erwerb durch Verwandte in gerader Linie – etwa Kinder, die von ihren Eltern kaufen. Auch Erbschaften und Schenkungen lösen keine Grunderwerbsteuer aus (dafür ggf. Erbschaft- oder Schenkungsteuer). Zudem gilt eine Freigrenze von 2.500 Euro.

Von überzogenen Konstruktionen ist dagegen abzuraten: Ein künstlich zu niedriger Kaufpreis oder unrealistisch hoch bewertetes Zubehör führt zu Nachforderungen.

Hessengeld: Entlastung für Ersterwerber

Statt den Steuersatz zu senken, hat Hessen ein eigenes Förderprogramm aufgelegt: das Hessengeld. Es richtet sich an Menschen, die erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwerben, und gleicht die Grunderwerbsteuer faktisch teilweise oder ganz aus. Die Eckdaten laut Hessischem Finanzministerium:

  • 10.000 Euro je Erwerber, der in die Immobilie einzieht (bei zwei Käufern also bis zu 20.000 Euro)
  • zusätzlich 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahren, das mit einzieht
  • begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer
  • Auszahlung jährlich in zehn gleichen Raten

Voraussetzung ist ein grunderwerbsteuerpflichtiger Ersterwerb ab dem 1. März 2024: Die Käufer dürfen noch keine andere Wohnimmobilie oder ein Baugrundstück besitzen, und die Immobilie muss selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Den Einzug müssen Sie innerhalb von drei Jahren nachweisen. Der Antrag läuft über das Kundenportal der WIBank. Für eine junge Familie mit zwei Kindern kann sich so eine Entlastung von bis zu 30.000 Euro ergeben – bei einer 500.000-Euro-Immobilie deckt das die komplette Steuerlast.

Vorteile und Nachteile des hessischen Modells für Käufer

Der hohe Satz hat für Käufer klare Schattenseiten, aber auch einige entlastende Aspekte:

  • Nachteil – hohe Einstiegskosten: 6 Prozent bedeuten am teuren Rhein-Main-Markt oft einen fünfstelligen Betrag, der zusätzlich zum Eigenkapital für den Kaufpreis bereitstehen muss.
  • Nachteil – nicht mitfinanzierbar: Die Steuer erhöht den Eigenkapitalbedarf und kann bei knapper Kalkulation über die Finanzierung entscheiden.
  • Vorteil – Entlastung für Ersterwerber: Das Hessengeld federt die Belastung für selbstnutzende Erstkäufer und Familien deutlich ab.
  • Vorteil – Planungssicherheit: Der Satz ist seit 2014 stabil, die Kosten sind exakt kalkulierbar.
  • Vorteil – einmalige Belastung: Anders als die jährliche Grundsteuer fällt die Grunderwerbsteuer nur ein einziges Mal an.

FAQ zur Grunderwerbsteuer in Hessen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen 2026?

Der Satz beträgt 6,0 Prozent des Kaufpreises und ist seit dem 1. August 2014 unverändert. Damit gehört Hessen zu den Bundesländern mit den höchsten Sätzen.

Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

Rechtlich sind Käufer und Verkäufer gemeinsam Steuerschuldner. In der Praxis übernimmt sie fast immer der Käufer, weil der Kaufvertrag dies so vorsieht.

Wann muss ich die Steuer bezahlen?

Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kauf, und das Finanzamt verschickt den Steuerbescheid. Die Steuer ist dann in der Regel innerhalb eines Monats fällig. Erst nach Zahlung erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die keine Eintragung ins Grundbuch möglich ist.

Kann ich die Grunderwerbsteuer über die Bank mitfinanzieren?

In der Regel nicht. Kreditinstitute finanzieren die Kaufnebenkosten meist nicht mit, sodass Sie die Steuer aus Eigenkapital aufbringen müssen. Planen Sie den Betrag frühzeitig ein.

Fällt beim Kauf von den Eltern Grunderwerbsteuer an?

Nein. Der Erwerb durch Verwandte in gerader Linie – also etwa Kinder, die von ihren Eltern kaufen – ist nach § 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Gleiches gilt für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.

Was bringt das Hessengeld konkret?

Selbstnutzende Ersterwerber erhalten 10.000 Euro je Käufer und 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahren, gedeckelt auf die gezahlte Grunderwerbsteuer und ausgezahlt in zehn Jahresraten. Für Familien kann das die gesamte Steuerlast ausgleichen.

Fazit: hoher Satz, aber kalkulierbar

Mit 6,0 Prozent gehört die hessische Grunderwerbsteuer zu den teuersten in Deutschland – am Frankfurter Preisniveau bedeutet das schnell 30.000 bis 45.000 Euro zusätzlich zum Kaufpreis. Die gute Nachricht: Der Betrag ist exakt berechenbar, über das Herausrechnen von Zubehör und die Familienbefreiungen legal senkbar, und das Hessengeld entlastet selbstnutzende Ersterwerber erheblich. Wer die Steuer frühzeitig einplant und die Förderung prüft, kauft in Hessen mit klarem Kostenrahmen.