| Selling Price | 463.740 € |
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| Courtage | no courtage for buyers |
Ungelogen: Wir können Ihnen eines der schönsten Grundstücke in Fröndenberg anbieten. Wenn nicht sogar das Schönste! Wer hier also nicht zugreift, ist selber schuld.
Einfach fantastisch ist die wunderbare und unverbaubare Fernsicht in Richtung Sauerland.
Wo das Grundstück liegt?
Zwischen dem Stadtgebiet von Fröndenberg und der sogenannten Hohenheide.
Die umliegenden Felder zählen laut Flächennutzungsplan der Stadt Fröndenberg zum Landschaftsschutzgebiet und dürfen folglich nicht bebaut werden. So können Sie den malerischen Ausblick immerzu genießen.
Das Grundstücksareal bietet auf etwa 1.572 m² eine optimale Formation, auf der bebauungstechnisch so manches denkbar wäre, aber eine vorherige Bauvoranfrage notwendig ist:
– Freistehendes Wohnhaus
– Doppelhaushälften nach Teilung
– Reihenhäuser nach Teilung
– Anlage mit Eigentumswohnungen
Es existiert bereits eine Zuwegung mit ausreichender Breite zum Grundstück, die als sogenannte Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) im Grundbuch eingetragen ist.
Das umliegende Gebiet ist erschlossen. Sämtliche Kosten für die innere Erschließung (u. a. Herstellung der Haus- und Versorgungs- bzw. Entsorgungsanschlüsse, Zuwegung etc.) sind zusätzlich von Ihrem Architekten oder Haus- bzw. Gebäudeersteller einzukalkulieren.
Schriftliche Stellungnahme der Stadt Fröndenberg (Fachbereich 3 Planen, Bauen) zur Bebaubarkeit: „Das besagte Grundstück befindet sich nicht in einem Bebauungsplangebiet oder Satzung gem. § 34 BauGB. Deshalb wird die Fläche planungsrechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zugeordnet. Hier sind nur privilegierte Vorhaben zulässig.“
Unser Fazit:
Sichern Sie sich diesen exklusiven Grund und Boden. Erfüllen Sie sich unter Umständen Ihren Traum vom Eigenheim in Traumlage oder nutzen Sie die einmalige Gelegenheit als Bauherr/Bauträger, um präferierten Wohnraum für Andere zu schaffen - mit viel Glück und Geduld.
Wir empfehlen:
Der/Die obligatorische(n) Käufer(in) muss/müssen vorbehaltlos bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Unna eine Bauvoranfrage gem. § 64 BauO NRW stellen, um eine rechtsverbindliche Auskunft hinsichtlich der Bebauung zu erhalten.
Für die genaue und vorschriftsmäßige Bebaubarkeit dieses Grundstücks übernehmen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Garantie.
Bei weiterem Interesse freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gerne informieren wir Sie über sonstige relevante Details.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir zur weiteren Bearbeitung einen entsprechenden Kapitalnachweis Ihres Finanzierungsinstituts oder Ihres Finanzberaters in schriftlicher Form benötigen.