Wer in Mecklenburg-Vorpommern eine Immobilie kauft, zahlt 6,0 Prozent Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis – einen der höheren Sätze in Deutschland. Bei einer Ferienwohnung an der Ostsee für 300.000 Euro sind das 18.000 Euro, die zusätzlich zum Kaufpreis fällig werden. Wir erklären Ihnen, wie sich die Steuer berechnet, wann sie zu zahlen ist und worauf Käufer von Wohn- und Ferienimmobilien besonders achten sollten.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6,0 Prozent des Kaufpreises (Steuerportal M-V). Der Satz gilt landesweit einheitlich – in Rostock, Schwerin, auf Rügen oder Usedom ebenso wie im Binnenland. Kommunale Zuschläge wie bei der Grundsteuer gibt es nicht.
Diesen Satz hat das Land zum 1. Juli 2019 von zuvor 5,0 Prozent angehoben. Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern im oberen Bereich des bundesweiten Vergleichs: Die Sätze reichen 2026 von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
Dass die Länder überhaupt eigene Sätze festlegen dürfen, geht auf die Föderalismusreform von 2006 zurück: Seither bestimmen sie den Steuersatz selbst (Art. 105 Abs. 2a GG). Der im Bundesgesetz genannte Regelsatz von 3,5 Prozent (§ 11 GrEStG) gilt nur noch dort, wo ein Land nichts Abweichendes beschlossen hat – in Bayern etwa.
Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Bemessungsgrundlage ist die sogenannte Gegenleistung – in aller Regel der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis (§ 8 und § 9 GrEStG). Die Rechnung ist einfach:
Kaufpreis × 6,0 % = Grunderwerbsteuer
Einige Beispiele für den Kauf an der mecklenburgischen Ostseeküste:
- Ferienwohnung für 250.000 Euro: 15.000 Euro Grunderwerbsteuer
- Reihenhaus für 400.000 Euro: 24.000 Euro Grunderwerbsteuer
- Ferienhaus in Top-Lage für 650.000 Euro: 39.000 Euro Grunderwerbsteuer
Der errechnete Betrag wird auf volle Euro nach unten abgerundet (§ 11 GrEStG).
Tipp – bewegliches Inventar gesondert ausweisen: Mitgekaufte Gegenstände, die keine festen Gebäudebestandteile sind, unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Dazu zählen etwa die Einbauküche, Möbel, eine Sauna oder Markisen. Wird ihr Wert im Kaufvertrag getrennt ausgewiesen, sinkt die Bemessungsgrundlage entsprechend. Bei 20.000 Euro Inventar sparen Käufer in Mecklenburg-Vorpommern 1.200 Euro Steuer. Wichtig: Die angesetzten Werte müssen realistisch sein, sonst korrigiert das Finanzamt sie nach oben.
Ablauf: Von der Beurkundung bis zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Grunderwerbsteuer ist eng mit dem Grundbuch verknüpft. Der Ablauf gliedert sich in vier Schritte:
Schritt 1: Notarielle Beurkundung
Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, meldet der Notar den Vorgang dem zuständigen Finanzamt.
Schritt 2: Steuerbescheid
Das Finanzamt setzt die Steuer fest und verschickt den Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer.
Schritt 3: Zahlung
Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 15 GrEStG). Käufer sollten den Betrag rechtzeitig bereithalten.
Schritt 4: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Erst nach Zahlungseingang stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (§ 22 GrEStG). Ohne dieses Dokument trägt das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel nicht ein. Die Grunderwerbsteuer ist damit faktisch die Voraussetzung dafür, endgültig Eigentümer zu werden.
Steuerschuldner sind rechtlich Käufer und Verkäufer gemeinsam als Gesamtschuldner (§ 13 GrEStG). In der Praxis übernimmt jedoch fast immer der Käufer die Steuer – so ist es in den meisten Kaufverträgen vereinbart.
Grunderwerbsteuer bei Ferienimmobilien an der Ostsee
Die Ostseeküste zwischen Boltenhagen, Kühlungsborn, Fischland-Darß-Zingst, Rügen und Usedom gehört zu den gefragtesten Feriendomizilen Deutschlands. Für die Grunderwerbsteuer macht die spätere Nutzung keinen Unterschied: Ob Erstwohnsitz, Kapitalanlage oder Ferienhaus – es gilt immer der Satz von 6,0 Prozent. Einen Rabatt oder Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum, wie ihn manche fordern, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Gerade an der Küste fällt die Steuer spürbar ins Gewicht, weil die Kaufpreise hoch sind. In Top-Lagen wie Binz, Kühlungsborn oder Zingst werden Quadratmeterpreise von über 6.000 Euro erzielt. Eine 70-Quadratmeter-Ferienwohnung für 420.000 Euro kostet damit allein 25.200 Euro Grunderwerbsteuer – zusätzlich zu Notar- und Grundbuchkosten von noch einmal rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.
Ein Trost für Kapitalanleger: Wer die Ferienimmobilie vermietet, kann die Grunderwerbsteuer steuerlich nutzen. Sie zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht die Bemessungsgrundlage der Gebäudeabschreibung (AfA). Über die Nutzungsdauer wird so der auf das Gebäude entfallende Anteil anteilig steuermindernd geltend gemacht – nicht jedoch der Anteil für Grund und Boden. Bei reiner Selbstnutzung entfällt dieser Vorteil.
Auf TraumImmo sehen Sie die Kaufpreise vergleichbarer Objekte an der Ostsee auf einen Blick – so lässt sich die zu erwartende Grunderwerbsteuer schon vor der ersten Besichtigung realistisch einschätzen.
Wann entfällt die Grunderwerbsteuer?
Nicht jeder Eigentumsübergang löst Grunderwerbsteuer aus. Das Gesetz nennt mehrere Ausnahmen (§ 3 GrEStG):
- Geringfügige Käufe: Liegt der Kaufpreis bei höchstens 2.500 Euro, bleibt der Erwerb steuerfrei. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag – ein Euro mehr, und der gesamte Betrag ist steuerpflichtig.
- Ehegatten und Lebenspartner: Der Kauf vom Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner ist steuerfrei – ebenso die Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung.
- Verwandte in gerader Linie: Kaufen Kinder von den Eltern (oder umgekehrt), fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das gilt auch für Stiefkinder und Schwiegerkinder.
- Erbschaft und Schenkung: Geht die Immobilie von Todes wegen oder als Schenkung über, greift statt der Grunderwerbsteuer das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
Bei Verkäufen unter Geschwistern oder an entferntere Verwandte gilt die Befreiung dagegen nicht – hier wird die volle Grunderwerbsteuer fällig.
FAQ zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich in Mecklenburg-Vorpommern?
6,0 Prozent des Kaufpreises. Bei 300.000 Euro sind das 18.000 Euro, bei 500.000 Euro 30.000 Euro. Der Satz gilt landesweit einheitlich, unabhängig vom Ort der Immobilie.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?
Rechtlich haften beide als Gesamtschuldner. In der Praxis trägt sie fast immer der Käufer, so ist es in den meisten Kaufverträgen vereinbart.
Wann muss ich die Grunderwerbsteuer bezahlen?
Einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids. Da erst nach der Zahlung die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wird und ohne sie keine Grundbucheintragung erfolgt, sollten Käufer den Betrag als Eigenkapital bereithalten – mitfinanzieren lässt er sich in der Regel nicht.
Kann ich bei der Ferienwohnung Grunderwerbsteuer sparen?
Der Satz selbst ist nicht verhandelbar. Sie können die Bemessungsgrundlage aber senken, indem mitverkauftes Inventar wie Einbauküche, Möbel oder Sauna im Kaufvertrag gesondert und realistisch ausgewiesen wird. Vermieten Sie die Immobilie, wirkt die Steuer zudem über die Abschreibung steuermindernd.
Gilt für Ferienimmobilien ein anderer Satz als für Wohnhäuser?
Nein. Die Art der Nutzung spielt für die Grunderwerbsteuer keine Rolle. Für Ferienwohnung, Zweitwohnsitz und dauerhaft bewohntes Eigenheim gelten dieselben 6,0 Prozent.
Fazit: Mit 6 Prozent von Anfang an rechnen
Die Grunderwerbsteuer ist in Mecklenburg-Vorpommern mit 6,0 Prozent ein erheblicher Kostenblock, den Käufer fest einplanen sollten – bei den hohen Preisen an der Ostseeküste schnell ein fünfstelliger Betrag. Wer den Wert beweglichen Inventars sauber im Vertrag trennt und bei einer vermieteten Ferienimmobilie die Abschreibung nutzt, kann die Belastung ein Stück weit abfedern. Vor allem aber gehört die Steuer als Eigenkapital von Beginn an in die Finanzierungsplanung, denn ohne ihre Zahlung gibt es keine Eintragung ins Grundbuch – und damit kein Eigentum.