Publicado el 14/08/2026 · Última comprobación 17/08/2026
| Zona de terreno | 2300 m² |
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| Precio de compra | 200.000 € |
|---|---|
| Comisión | 1,99% |
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Más calculadoras y suposiciones de financiaciónZum Verkauf steht das ehemalige Kopfhaus eines Glaswerks in Carlsfeld, einem Ortsteil der Bergstadt Eibenstock. Das 1977 errichtete Gebäude wurde ursprünglich für betriebliche Zwecke des Glaswerks genutzt und steht seit der Aufgabe dieser Nutzung leer.
Der massive Stahlbetonbau verfügt über drei oberirdische Geschosse sowie ein Kellergeschoss und bietet insgesamt rund 1.275 m² Nutzfläche. Davon entfallen ca. 975 m² auf die oberirdischen Geschosse und ca. 300 m² auf das Kellergeschoss. Das dem Gebäude künftig zugeordnete Grundstück soll im Zuge einer Teilung mit einer Größe von voraussichtlich ca. 2.300 m² herausgemessen werden.
Die Immobilie zeichnet sich durch eine solide Grundsubstanz, großzügige Raumstrukturen und große Fensterflächen aus. Aufgrund des weitgehend frei neu gestaltbaren Innenausbaus bietet das Gebäude interessante Voraussetzungen für eine umfassende Neuausrichtung.
Als besonders interessante Entwicklungsperspektive sehen wir die Umnutzung zu Wohnzwecken. Denkbar ist beispielsweise die Schaffung mehrerer Miet- oder Eigentumswohnungen. Für einen Projektentwickler eröffnet sich damit sowohl die Möglichkeit einer langfristigen Bestandshaltung als auch einer späteren Aufteilung und Einzelveräußerung.
Ebenso bleiben – vorbehaltlich der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen – andere Nutzungskonzepte möglich. Eine konkrete Nutzungsänderung oder Anzahl zukünftiger Wohneinheiten ist nicht Gegenstand des Verkaufs und vom Erwerber im Rahmen seiner eigenen Projektplanung zu prüfen.
Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten bei einer Umnutzung zu Wohnraum
Für die Umwandlung bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude bestehen aktuell interessante öffentliche Fördermöglichkeiten. Das KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ (266) unterstützt beispielsweise die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und -flächen zu Wohnraum derzeit mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 € je neu geschaffener Wohneinheit, insgesamt bis zu 300.000 € je Vorhaben. Voraussetzung ist jeweils die Erfüllung der programmspezifischen Bedingungen und die erforderliche baurechtliche Zulässigkeit.
Für eine energetische Sanierung können darüber hinaus Fördermöglichkeiten über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bestehen. Im KfW-Programm 261 sind bei entsprechenden Voraussetzungen derzeit Förderkredite von bis zu 150.000 € je Wohneinheit möglich. Die KfW stellt ausdrücklich auf die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung ab; entsprechende Regelungen bestehen auch für bestimmte Nutzungsänderungen von Nichtwohnflächen.
Bei Interesse kann der Kontakt zu spezialisierten, überregional tätigen Fördermittel-, Planungs- und Finanzierungspartnern hergestellt werden, die entsprechende Projekte von der Vorprüfung über die Fördermittelbeantragung bis zur energetischen Fachplanung und Baubegleitung unterstützen können.
Sämtliche Angaben zu möglichen zukünftigen Nutzungen und Fördermitteln stellen keine Zusicherung dar. Förderfähigkeit, Finanzierung, Nutzungsänderung, Anzahl und Ausgestaltung möglicher Wohneinheiten sowie die öffentlich-rechtliche Genehmigungsfähigkeit sind durch den Erwerber projektbezogen zu prüfen.
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