846 m² Entwicklungsgrundstück in Frankfurt-Seckbach – Neubaupotenzial im Ortskern – Foto 1

846 m² Entwicklungsgrundstück in Frankfurt-Seckbach – Neubaupotenzial im Ortskern

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60389 Frankfurt am Main
Hessen
870.000 €
Selling Price
4
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TraumImmo-ID: NEDYBW2
Partner-ID: 335170732
Partner-Property by: RegionalImmobilien24
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Property Area846 m²

Selling Price & Extra Costs

Selling Price870.000 €
Courtage3,57% (3,57% inkl. MwSt. durch Abwälzung, siehe sonstige Angaben)

About this dream investment property

Property Description

Wilhelmshöher Straße 99 · Frankfurt-Seckbach
Entwicklungsgrundstück: 846 m²

Bestand – Neubau-/Nachverdichtungspotenzial im historischen Ortskern
Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:

Grundstücksfläche: 846 m²
Lage: Frankfurt-Seckbach, gewachsener Ortskern, etablierte, wertstabile Wohnlage
Planungsrecht: Bebauungsplan B181 (rechtsverbindlich, qualifiziert nach § 30 BauGB) – Mischgebiet (MI), BauNVO 1962
Vollgeschosse: max. 2 (II)
GRZ 0,4
GFZ 0,7

Mehrausnutzung prüfbar: GFZ bis ca. 0,8 (≈ 677 m² GF) über Befreiung (§ 31 BauGB) – mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen (ohne Gewähr)

Geschoss-/Gebäudehöhe: im B-Plan nicht gesondert festgesetzt – Höhenentwicklung nach HBO über die max. 2 Vollgeschosse

Dachform: im Textteil Flachdach/kubische Bauweise vorgesehen (Geltung für dieses Flurstück abzustimmen)
Bestand: Hofreite mit Fachwerkhaus, Scheune, Stall – kein Denkmalschutz; Scheune/Stall baufällig, Fachwerkhaus nur mit erheblichem Aufwand sanierbar.

Weitere Satzungen: Erhaltungssatzung E29 (Genehmigungspflicht § 172 BauGB), Stellplatz-, Freiraum- und Vorgartensatzung

Die Chance:
Baugrundstücke dieser Größe im gewachsenen Ortskern von Frankfurt-Seckbach sind selten – und damit ein verlässlicher Wertanker. Mit 846 m² und klarem Baurecht (B181, Mischgebiet) bietet dieses Objekt Spielraum für renditeorientierte Entwicklungskonzepte in einer Lage, die langfristig knapp und nachgefragt bleibt.

Das Potenzial:
Die Festsetzungen erlauben eine zweigeschossige Bebauung mit einer GRZ von 0,4 und einer festgesetzten GFZ von 0,7 – realisierbar sind damit bis zu rund 592 m² Geschossfläche. Im Wege einer Befreiung ist eine höhere Ausnutzung von bis zu GFZ 0,8 (≈ 677 m²) prüfbar – ein zusätzlicher Werthebel, der frühzeitig mit dem Stadtplanungsamt zu klären ist. Die Mischgebietsausweisung eröffnet flexible Nutzungskonzepte: reiner Wohnungsbau ebenso wie die Kombination aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe.

Freie Bahn für den Neubau:
Da kein Denkmalschutz besteht und der Bestand (Scheune und Stall baufällig, Fachwerkhaus nur mit erheblichem Aufwand sanierbar) wirtschaftlich keinen Erhaltungszwang begründet, lässt sich das Grundstück als nahezu freie Entwicklungsfläche denken – ideal für Neubau und Neuordnung nach eigenem Konzept, vom Mehrfamilienhaus bis zum gemischten Wohn-/Gewerbeobjekt.

Was zu beachten ist:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E29. Rückbau und Neubau sind genehmigungspflichtig (§ 172 BauGB) und am Erhalt des Ortsbildes auszurichten. Da der Bebauungsplan auf der BauNVO 1962 basiert, weichen die Anrechnungsregeln (z. B. für Stellplätze/Nebenanlagen) von der aktuellen BauNVO ab. Wir empfehlen eine frühzeitige Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und stellen den Kontakt gerne her.
Ein seltenes Entwicklungsgrundstück in einer der wertstabilsten Lagen Frankfurts – mit klarem Baurecht, freier Entwicklungsfläche und spürbarem Wertsteigerungspotenzial.


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