| Living Area ca. | 1334 m² |
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| Property Area | 2550 m² |
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| Selling Price | 2.000.000 € |
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| Courtage | 0 |
**Villa Meyer**
Dieses bedeutende historische Kulturdenkmal präsentiert sich in optimaler Innenstadtlage Geras. Ein authentisches Juwel der Gründerzeitarchitektur, das mit außergewöhnlicher Schönheit und unverwechselbarem Charme begeistert. Ein handwerkliches Meisterwerk der Neo-Renaissance mit üppig ausgestattetem Fassadenschmuck, Fenstern mit plastisch reich dekorierter Rundbogenarchitektur und herrschaftlich opulenter Innengestaltung. Das Innenraumkonzept besticht durch seine aufwendigen Details und anspruchsvollen Materialien.
Einst für Kommerzienrat Wilhelm Meyer errichtet, veranschaulicht diese Villa höchst anspruchsvolle baukünstlerischer Gestaltung und bürgerlichen Bau- und Repräsentationswillen.
Die herrschaftliche Villa vereint heute auf meisterhafte Weise hohe Wohnqualität mit den Vorzügen einer zentralen, urbanen Lage: kurze Wege zu Arbeitsplätzen, renommierten Bildungseinrichtungen sowie dem kulturellen und gesellschaftlichen Leben der ehemaligen Reußenresidenz Gera.
Diese außergewöhnliche Gründerzeitvilla verbindet historischen Wert, denkmalgeschützte Substanz und hervorragende Lebensqualität auf einzigartige Weise. Eine seltene Gelegenheit für anspruchsvolle Käufer, die exklusives Wohnen, kulturelles Erbe und zentrale Lage in idealer Balance suchen.
Die Immobilie verfügt über 8 hochwertige Wohnungen sowie eine große, separate Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Diese repräsentative Fläche eignet sich hervorragend für eine Kanzlei, Arztpraxis, Therapiezentrum, Büro oder Verwaltungsnutzung oder andere anspruchsvolle gewerbliche Konzepte.
Sofern der Bedarf vorhanden ist, könnte das OG auch für gewerbliche Zwecke ausgebaut werden, wodurch dann 6 Wohnungen und 2, bzw. 3 Gewerbeeinheiten vorhanden wären. Derzeit können beide Varianten noch in dem nicht ausgebauten Teilbereich umgesetzt werden.
Die Villa ist derzeit noch nicht vollständig fertiggestellt. Für die abschließende Restfertigstellung werden voraussichtlich noch ca. 1.000.000 € bis 1.500.000 € benötigt.
Diese Investition in die finale Sanierungsphase qualifiziert sich für die erhöhte Denkmal-AfA (§ 7i EStG bei Vermietung bzw. § 10f EStG bei Eigennutzung).
Die vorstehenden Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Die tatsächliche Inanspruchnahme und Höhe der Abschreibung kann nur im Einzelfall durch das zuständige Finanzamt geprüft und entschieden werden. Wir empfehlen vor Erwerb und folgenden Investitionen einen qualifizierten Steuerberater hinzuzuziehen, um die persönliche Anwendbarkeit, mögliche Beschränkung und aktuelle Rechtslage zu klären.
Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für die tatsächliche Gewährung oder Höhe steuerlicher Vorteile.
**Hinweis zum Energieausweis:**
- wird nicht benötigt (Kulturdenkmal)
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