Einzeldenkmal in Top Lage am Bahnhof mit voller AfA und flexibler Nutzung für Büro/Praxis/Gastro/B&B – Foto 1

Einzeldenkmal in Top Lage am Bahnhof mit voller AfA und flexibler Nutzung für Büro/Praxis/Gastro/B&B

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19053 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
1.000.000 €
Selling Price
TraumImmo-ID: X7ZYDQH
Partner-ID: 169410619
Partner-Property by: RegionalImmobilien24
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Information

Property Area1500 m²

Selling Price & Extra Costs

Selling Price1.000.000 €
Courtage7,14% (7,14 % inkl. 19 % gesetzl. MwSt. vom Kaufpreis)

About this dream office

Property Description

Das angebotene Objekt stellt eine vielseitige Praxis/Büro Gewerbeimmobilie dar und eröffnet flexible Nutzungsperspektiven für medizinische Einrichtungen, Dienstleistungsunternehmen sowie klassische Büronutzungen. Darüber hinaus sind – je nach Konzept und Genehmigung – auch gastronomische Nutzungen oder Formen der Zimmervermietung denkbar. Die vorhandene Raumstruktur ermöglicht eine individuelle Aufteilung entsprechend zukünftiger Nutzungskonzepte.

Das ca. 2 1/2 geschossige Gebäude wurde um 1920 in massiver Bauweise Stein auf Stein aus Backsteinen errichtet und steht unter Denkmalschutz. Die Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss zeichnen sich durch besonders hohe Decken aus und bieten interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Objekt befindet sich auf einem ca. 1.500 m² großen Grundstück und verfügt über eine Gebäudegrundfläche von ca. 670 m². Die aktuell vorhandene Nutzfläche beträgt bis zu ca. 1.000 m².

Das Gebäude ist Teil eines sich dynamisch entwickelnden Umfelds, in dem in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Wohnungen entstanden ist. Die daraus resultierende Wohnnutzung sorgt für eine kontinuierlich hohe Frequenz und unterstreicht die Attraktivität des Standorts für gewerbliche Nutzungen. Ergänzend besteht im benachbarten Gebäude der Reichsbahndirektion die Möglichkeit, auch größere Büro oder Praxisflächen anzumieten.

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal, wodurch sich attraktive steuerliche Vorteile im Rahmen der Denkmal AfA ergeben. Sanierungs und Modernisierungskosten können gemäß § 7i EStG bei Kapitalanlegern mit bis zu 9 Prozent jährlich über einen Zeitraum von 8 Jahren sowie anschließend mit 7 Prozent über weitere 4 Jahre abgeschrieben werden. Eigennutzer profitieren gemäß § 10f EStG von einer Abschreibung in Höhe von bis zu 9 Prozent jährlich über 10 Jahre.


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