Auflassung: Wann geht das Eigentum wirklich über?
Viele Käufer glauben, mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag gehöre ihnen die Immobilie – doch das stimmt nicht. Erst die Auflassung und die anschließende Eintragung ins Grundbuch machen aus dem Käufer den rechtlichen Eigentümer. Wir erklären Ihnen, was die Auflassung genau ist, wie sie sich von der nur sichernden Auflassungsvormerkung unterscheidet und zu welchem Zeitpunkt das Eigentum tatsächlich übergeht.
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