Baugrundstück für Ein- oder Mehrfamilienwohnhaus Gosemark 21 – Foto 1

Baugrundstück für Ein- oder Mehrfamilienwohnhaus Gosemark 21

Veröffentlicht am 01.10.2024 · Zuletzt geprüft am 12.08.2026

Provisionsfrei
Gosemark 21
58730 Fröndenberg (Ruhr)
Nordrhein-Westfalen
232.960 €
Kaufpreis
TraumImmo-ID: 6EFMK8C
Partner-ID: 363953861
Partner-Objekt von: RegionalImmobilien24
Anbieter:
Anonym

Information

Grundstücksfläche832 m²

Kaufpreis & Kosten

Kaufpreis232.960 €
Provisionkeine Provision für Käufer

Über dieses Traum-Gewerbegrundstück

Objektbeschreibung

Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet im Ortsteil Dellwig im Baugebiet "Gosemark II" ein Baugrundstück zum Verkauf an. Das 832 m² große Grundstück kann lt. Bebauungsplan mit einem Mehrfamilienwohnhaus als Einzel- oder Doppelhaus in 2 geschossiger Bauweise errichtet werden.
Die Vergabe des Grundstücks erfolgt im Gebotsverfahren. Den Zuschlag erhält das höchste Gebot. Bei Gebotsgleichheit entscheidet die Anzahl der im Haushalt des Bieters lebenden unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder. Der Bieter/-in mit der höchsten Anzahl erhält den Zuschlag, bei Gleichheit entscheidet das Los.

Der Mindestpreis für das erschlossene Grundstück beträgt 232.960,00 EUR.
Eine Bewerbung kann bis zum 08.09.2026, 23:59 Uhr erfolgen. Der unterschriebene und vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen (Dokument als Download verfügbar) kann nur bis zu diesem Zeitpunkt angenommen werden. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbungsbögen können ausschließlich per E-Mail zugestellt werden. Die digitale Zustellung kann nur an die E-Mail-Adresse stadt(add)froendenberg.de erfolgen. Bewerbungsbögen, die über andere E-Mail-Adressen zugestellt werden, können leider nicht berücksichtigt werden. Während der Bewerbungsphase werden keine Informationen – z.B. zur Anzahl der Rückmeldungen- erteilt. Es ist ausreichend einen Bewerbungsbogen einzureichen. Bei Doppelbewerbungen wird nur die letzte Bewerbung gewertet.
Erschließungskosten sind im Kaufpreis enthalten. Notarkosten sowie Vertragsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung, etc.) sind vom Käufer zu übernehmen. Im Vertrag wird ein Rückauflassungsrecht (ein befristetes einseitiges Recht zur Rückabwicklung des Kaufvertrages) für die Stadt Fröndenberg/Ruhr vereinbart, für den Fall, dass die erwerbenden Personen nicht innerhalb von 36 Monaten nach Beurkundung bezugsfertig errichtet, oder das Grundstück in unbebautem Zustand oder nicht bezugsfertigen Zustand ohne Genehmigung der Stadt weiterverkaufen.
Die Vergabe und anschließender Verkauf erfolgt nur an natürliche (Privat-) Personen.
Die Entscheidung über den Verkauf des Grundstückes trifft anschließend der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr.


Lage

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