| Miete | 1800 € |
|---|---|
| Nebenkosten | 450 € |
| Gesamtmiete | 2250 € |
Diese großzügig geschnittene Maisonette-Wohnung mit ca. 158 m² Wohnfläche befindet sich in der dritten Etage eines gepflegten Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 2008. Die Einheit ist über das Treppenhaus oder bequem per Aufzug erreichbar und überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung mit vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass das Objekte für zwei Jahre befristet vermietet wird.
Nach dem Betreten der Wohnung empfängt Sie ein geräumiger Eingangsbereich, der zentral zu allen Räumen der unteren Ebene führt. Auf der rechten Seite befindet sich das helle Wohnzimmer mit angrenzender Küche. Beide Bereiche sind durch eine Schiebewand voneinander getrennt und lassen sich flexibel öffnen oder schließen. Vom Wohnzimmer aus ist der Zugang zum ersten Balkon möglich.
Auf der linken Seite des Flurs liegt ein großzügiger Raum, der individuell nutzbar ist – beispielsweise als Schlafzimmer, Büro oder Hobbyraum. Aufgrund seiner Fläche besteht die Möglichkeit, diesen Raum durch eine Trennwand in zwei separate Zimmer zu unterteilen. Auch von hier aus ist der Zugang zu einem zweiten Balkon gegeben. Ein Badezimmer sowie ein Abstellraum befinden sich ebenfalls auf dieser Etage.
Über eine Treppe gelangen Sie in die oberen Räumlichkeiten der Wohnung. Hier stehen zwei weitere Zimmer zur Verfügung, darunter ein besonders großer Raum, der bei Bedarf ebenfalls teilbar ist. Ergänzt wird das Raumangebot durch ein geräumiges Tageslichtbad sowie ein separates WC.
In ihrer aktuellen Aufteilung verfügt die Wohnung über vier Zimmer. Durch die Teilung der beiden größeren Räume ließe sich die Gesamtanzahl auf bis zu sechs separate Zimmer erweitern – ideal für Familien, Wohngemeinschaften oder individuelle Nutzungskonzepte.
Ein Tiefgaragenstellplatz, ein eigenes Kellerabteil sowie ein gemeinschaftlich genutzter Fahrradraum im Untergeschoss des Hauses sind im Angebot enthalten.
Die Wohnung steht leer und wird zunächst befristet bis Ende Juni 2028 vermietet. Eine kleine Verlängerung oder auch eine geringfügige Verkürzung des Mietzeitraums ist nach Absprache grundsätzlich möglich.