Baugrundstücke zum Bau EFH, ZFH, DHH (verschiedene Einheiten verfügbar) – Foto 1

Baugrundstücke zum Bau EFH, ZFH, DHH (verschiedene Einheiten verfügbar)

Die genaue Adresse nennt dir der Anbieter auf Anfrage.85247 SchwabhausenBayern
Kaufpreis
328.300 €
Wohnfläche
180 m²
Zimmer
5
TraumImmo-ID: FFFMJE5
Partner-ID: 156273928

Veröffentlicht am 07.11.2026 · Zuletzt geprüft am 07.11.2026

Anbieter:
RegionalImmobilien24

Objektdaten

Wohnfläche ca.180 m²
Schlafzimmer4
Zimmer5
Badezimmer2

Grundstücksfläche469 m²

Kaufpreis & Kosten

Kaufpreis328.300 €
Preis pro m²1.823,89 €/m²
Provision3,57% (3,57 % inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis - Käuferprovision)

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Die Anfangsrate wird aus Kreditbedarf × (Zins + Tilgung) ÷ 12 geschätzt. Nicht enthalten sind individuelle Bankkonditionen, Sondertilgungen und weitere Gebühren. Steuer, Notar- und Maklerkosten können im Einzelfall abweichen. Dies ist keine Finanzierungszusage oder Beratung.

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Beschreibung des Grundstücks

Zum Verkauf stehen insgesamt 3 Baugrundstücke.

Nach Rücksprache mit dem Bauamt ist eine Bebauung mit Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Doppelhäusern vorstellbar.

Bebauung gem. § 34 BauGB.

Hinweis zur Bebaubarkeit:
Eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Doppelhaus erscheint nach einer ersten Rücksprache mit dem Bauamt Schwabhausen grundsätzlich vorstellbar. Diese Einschätzung ist unverbindlich. Die tatsächliche Zulässigkeit richtet sich nach der Prüfung des konkreten Vorhabens, insbesondere nach § 34 BauGB, und ist mit der zuständigen Gemeinde sowie dem Landratsamt abzustimmen. Eine Bebauung ist erst nach Vorliegen aller erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zulässig, insbesondere einer gegebenenfalls erforderlichen Baugenehmigung des Landratsamts und – soweit gesetzlich erforderlich – des gemeindlichen Einvernehmens. Die bisherige Rücksprache stellt keine verbindliche Genehmigungszusage dar.

Interessenten wird empfohlen, die Zulässigkeit ihres konkreten Bauvorhabens vor dem Erwerb durch eine Bauvoranfrage beziehungsweise einen Bauvorbescheid beim Landratsamt verbindlich prüfen zu lassen.


Lage

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