Seniorenwohnung: barrierefrei, 2 Zimmer, EBK, Bad, Balkon, Keller, Aufzug, Hausnotruf – Foto 1

Seniorenwohnung: barrierefrei, 2 Zimmer, EBK, Bad, Balkon, Keller, Aufzug, Hausnotruf

Provisionsfrei
Die genaue Adresse nennt dir der Anbieter auf Anfrage.70597 Stuttgart / SonnenbergBaden-Württemberg
Kaltmiete
1145 €
Wohnfläche
65 m²
Zimmer
2
TraumImmo-ID: U6HV4XZ
Partner-ID: 207815496

Veröffentlicht am 03.09.2026 · Zuletzt geprüft am 21.09.2026

Anbieter:
RegionalImmobilien24

Objektdaten

Wohnfläche ca.65 m²
Schlafzimmer1
Zimmer2
Badezimmer1
EinbaukücheBalkon

Nutzfläche8 m²

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete1145 €
Nebenkosten390 €
Gesamtmiete1605 €
Preis pro m²24,71 €/m²
Provisionkeine Provision für Käufer

Beschreibung des Objekts

Komplett renovierte, sehr schöne 2-Zimmer-Seniorenwohnung im Generationenzentrum Sonnenberg.

Miete monatlich € 1.145,--
Küchennutzung mtl. EBK € 70,--
Nebenkosten mtl. € 390,--

Gesamtmiete € 1.605,-- monatlich

Ein virtueller 360 Grad Video-Rundgang ist für Interessenten auf Anfrage gerne verfügbar. Dieser Link ist nicht öffentlich und nur für geprüfte Interessenten verfügbar.

Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss der im Jahr 2006 erbauten Senioren-Wohnanlage in Stuttgart-Sonnberg in Toplage.

Der Gebäudekomplex besteht aus insgesamt 30 Wohnungen in 3 Gebäuden. die Wohnung wurde umfangreich renoviert.

Die zur Vermietung stehende Wohnung ist an den Notruf der Anlage angeschlossen. In den Betriebskosten enthalten ist der von der Pflegeeinrichtung erbrachte Sozialdienst mit Haus-Notruf. Im Mietpreis ist KEINE Pflege enthalten.

Auf Wunsch können weitere hauswirtschaftliche oder pflegerische Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, gegen separate Gebühren.

Nutzung der Seniorenwohnung:

Die Wohnungen sind konzipiert für das betreute Wohnen nach dem Grundsatz "so viel Selbständigkeit wie möglich und so viel Unterstützung wie nötig!"

Voraussetzungen zur Bewerbung:

*Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind.
*Personen jeden Alters mit Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50 % im Sinne
des Schwerbehindertengesetzes.
*Personen jeden Alters, die als pflegebedürftig nach SGB XI eingestuft sind und die ihr Leben und ihren Haushalt, ggf. unter Inanspruchnahme von Hilfestellungen, selbständig und eigenverantwortlich führen.
*Bei Ehe- oder Lebenspartnern genügt es, wenn eine/r der beiden dem vorgenannten Personenkreis angehört


Lage

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