| Grundstücksfläche | 1167 m² |
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| Kaufpreis | 89.500 € |
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| Provision | 19% (3.570 € (inkl. 19 % MwSt.)) |
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Weitere Finanzierungsrechner und AnnahmenIn ländlich geprägter Ortsrandlage von Viersen-Hausen befindet sich dieses Grundstück mit einem Abrisshaus (Doppelhaushälfte, Baujahr ca. 1910) , Nebengebäude und einer großzügigen rückwärtigen Gartenfläche. Das Anwesen liegt zurückversetzt zum Schommer Weg und umfasst insgesamt 1.167 m².
Bei dem vorhandenen Wohnhaus handelt es sich um ein Abrisshaus. Das Gebäude ist teilweise einsturzgefährdet. Bei der weiteren Planung sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen sowie der Aufwand für Abbruch und Entsorgung zu berücksichtigen. Besichtigungen müssen unter Berücksichtigung der bestehenden Einsturzgefahr abgestimmt werden. Das bestehende Gebäude verfügt über einen Gewölbekeller. Ein Energieausweis liegt derzeit noch nicht vor.
Neben dem Wohnhaus befinden sich Nebengebäude auf dem Grundstück, die im vorliegenden Lageplan als Schuppen bezeichnet sind. Der rückwärtige Garten bildet mit 752 m² einen wesentlichen Teil des Anwesens. Die Aufnahmen zeigen eine eingewachsene Fläche mit Baum- und Strauchbestand.
Für das Grundstück wurde von Vorbesitzern bereits eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage gestellt. Hierzu erteilte die Stadt Viersen am 20.10.2021 unter dem Aktenzeichen 698/21 einen Vorbescheid. Für die damals vorgelegte Planung bestanden nach dem Bescheid keine grundsätzlichen bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Bedenken, wobei weitere Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen waren.
Der vorgelegte Vorbescheid nennt eine Geltungsdauer von zwei Jahren. Eine Verlängerung oder eine nachfolgende Baugenehmigung ist durch die vorliegenden Unterlagen nicht nachgewiesen. Die heutige Verwendbarkeit der damaligen Planung und die aktuelle Genehmigungssituation sind daher mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu klären.
Der Vorbescheid verweist auf die Außenbereichssatzung „Hausen“. Nach den vorliegenden Satzungsunterlagen sind innerhalb ihres Geltungsbereichs Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen und höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude vorgesehen. Nach dem vorliegenden Lageplan liegt nur ein Teil des Grundstücks innerhalb der dargestellten Satzungsgrenze. Die rückwärtige Gartenfläche liegt außerhalb. Eine zusätzliche Wohnbebauung dieser Gartenfläche ist demnach nicht gegeben.
Im Vorbescheid wird außerdem auf die Lage in der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes Dülken/Boisheim hingewiesen. Fragen der Grundstücksentwässerung, der Abstandsflächen, des Umwelt- und Landschaftsschutzes sowie der Gestaltung waren dem weiteren Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.
Die Zuwegung erfolgt über ein vorgelagertes Nachbargrundstück. Ein Grundbucheintrag zu einem Wegerecht liegt vor.
Das Angebot richtet sich an Käufer, die ein großzügiges Grundstück mit Garten suchen und bereit sind, die erforderlichen Prüfungen und Maßnahmen für eine künftige Nutzung durchzuführen.
Kataster- und Grundbuchangaben zur eigenen Vorabinformation
- Anschrift: Schommer Weg, 41751 Viersen-Hausen
- Gemarkung: Dülken
- Flur: 44
- Flurstück: 142
- Grundstücksgröße: 1.167 m²
- Grundbuch: Dülken, Blatt 9346
- Zuständiges Grundbuchamt: Amtsgericht Viersen
- Bezeichnung im Grundbuch: Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche
- Keine Baulast eingetragen gem. Auskunft Baulastenverzeichnis
Die Katasterdaten weisen folgende tatsächliche Nutzungen aus:
- 415 m² Wohnbaufläche
- 752 m² Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, näher bezeichnet als Garten
Beide Teilflächen gehören zum selben Flurstück. Die Bezeichnung „Wohnbaufläche“ beschreibt die im Kataster erfasste Nutzung und stellt keine Bestätigung einer entsprechenden Bebaubarkeit dar.
Für eigene Vorabprüfungen kann zusätzlich auf den Vorbescheid der Stadt Viersen vom 20.10.2021, Aktenzeichen 698/21, Bezug genommen werden.
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