Beschreibung der Wohnung
Es handelt sich um ein separates Nebengäude eines Neubaus welches sich über 2.Etagen erstreckt und über einen ebenerdigen Zugang verfügt.
Für den Bezug der Wohnung ist ein Wohnberechtigungschein nötig, welcher vom Sozialamt Gera erstellt wird. Der Erhalt des Scheines setzt eine körperliche Beeinträchtigung (Schwerbehinderten Ausweis mit dem Merkmal AG) und ein niedriges Einkommen voraus.
Die Mindestmietzeit für die Wohnung beträgt ein Jahr. Nach diesem Jahr wandelt sich das Mietverhältnis in ein unbefristetes Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten um.
Großes Angebot für Senioren im angrenzenden Aktivtreff "Eichenhof" (Mittagstisch, Veranstaltungen, Kaffeeklatsch).