| Kaufpreis | 239.000 € |
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| Provision | keine Provision für Käufer |
Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage bestätigt bereits die grundsätzliche Möglichkeit einer Wohnbebauung.
Für das Grundstück existiert kein Bebauungsplan, d.h. die Bebaubarkeit ergibt sich aus § 34 BauGB. Ein Bauvorhaben muss sich hier nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die nähere Umgebung einfügen.
Die Erschließung erfolgt über das vordere Grundstück (Bonner Straße). Die Zufahrt sowie die Leitungsanbindung sind vom Erwerber herzustellen; ein entsprechendes Wegerecht und Leitungsrecht sind einzuplanen.
Die Fläche ist eben und bietet mit rund 700 m² ausreichend Platz für die Verwirklichung Ihres individuellen Neubauprojekts.