Charmante Dachgeschosswohnung in ruhiger Lage von Bittenbrunn – Foto 1

Charmante Dachgeschosswohnung in ruhiger Lage von Bittenbrunn

Provisionsfrei
Die genaue Adresse nennt dir der Anbieter auf Anfrage.86633 Neuburg an der DonauBayern
Kaltmiete
700 €
Wohnfläche
74 m²
Zimmer
3
TraumImmo-ID: ZQXJCF3
Partner-ID: 160060537

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Zuletzt geprüft am 28.09.2026

Anbieter:
RegionalImmobilien24

Objektdaten

TypDachgeschosswohnung
Wohnfläche ca.74 m²
Schlafzimmer2
Zimmer3
Badezimmer1
KellerEinbauküche

Nutzfläche10 m²

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete700 €
Nebenkosten200 €
Gesamtmiete900 €
Preis pro m²12,20 €/m²

Beschreibung der Wohnung

Diese gut geschnittene 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines ruhig gelegenen Zweifamilienhauses im Neuburger Ortsteil Bittenbrunn. Mit rund 73,8 m² Wohnfläche bietet sie ein gemütliches Zuhause für Paare, eine kleine Familie oder Personen, die ein zusätzliches Arbeits- oder Gästezimmer benötigen.

Die Wohnung verfügt über ein angenehm geschnittenes Wohnzimmer, zwei Schlafzimmer, eine separate Küche, ein Badezimmer mit Dusche und WC sowie einen zentralen Flur. Die klassische und funktionale Raumaufteilung ermöglicht eine vielseitige und wohnliche Nutzung.

Besonders praktisch sind die beiden zur Wohnung gehörenden Parkmöglichkeiten: Eine Garage und ein zusätzlicher Außenstellplatz sind bereits in der Kaltmiete enthalten. Die Garage dient ausschließlich zum Abstellen eines Fahrzeugs und steht nicht als zusätzliche Lagerfläche zur Verfügung.

Zur Wohnung gehört außerdem ein eigener Abstellraum im Keller. Ein gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum sowie zusätzlicher Stauraum im Speicher ergänzen das Platzangebot.

Der Garten steht beiden Mietparteien zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Eine Aufteilung in einzelne, ausschließlich nutzbare Gartenbereiche besteht nicht. Ein Balkon ist nicht vorhanden.

Die Wohnung ist ab dem 1. November 2026 bezugsfrei.



Küche und mögliche Möbelübernahme

Die erst vor wenigen Monaten eingebaute Küche wurde vom derzeitigen Mieter angeschafft und verfügt über sämtliche zugehörigen Elektrogeräte. Der damalige Anschaffungspreis belief sich auf rund 12.000 €.

Eine Übernahme der Küche gegen eine angemessene Ablöse ist seitens des derzeitigen Mieters erwünscht. Die ursprünglichen Anschaffungskosten werden dabei selbstverständlich nicht als Ablösebetrag angesetzt. Die genaue Höhe und sämtliche weiteren Einzelheiten werden direkt zwischen dem bisherigen und dem zukünftigen Mieter vereinbart.

Gegebenenfalls können nach individueller Absprache auch weitere Möbelstücke übernommen werden. Küche, Elektrogeräte und Möbel sind nicht Bestandteil des Mietvertrags.


Lage

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